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title: "Local SEO in Deutschland 2026: Was hierzulande anders ist"
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language: de-DE
published: 2026-03-08
updated: 2026-10-11
reading_time_minutes: 11
category: "Deutschland 2026"
author: LocalDominate Redaktion
accountable: Markus Wimböck
publisher: LocalDominate
description: "Local SEO in Deutschland 2026: Impressum nach DDG, Bewertungsregeln im UWG, Cookies nach TDDDG, Barrierefreiheit seit Juni 2025 und Telefonbuchdaten."
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# Local SEO in Deutschland 2026: Was hierzulande anders ist

Für Inhaber lokaler Betriebe in Deutschland, die wissen wollen, welche Regeln und Datenquellen nur hier gelten. Sie erfahren, welche Gesetze Ihre Website, Ihre Bewertungen und Ihre Messung prägen, woher Ihre Daten in Telefonbüchern stammen und was Sie 2026 zuerst erledigen sollten.

## Die kurze Antwort

Lokale Sichtbarkeit in Deutschland folgt denselben Google-Regeln wie überall. Anders ist der Rahmen: Das Impressum steht seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz, für Bewertungen gelten seit Mai 2022 strengere Regeln im UWG, Cookies brauchen eine Einwilligung nach TDDDG, und seit Juni 2025 müssen viele Online-Angebote barrierefrei sein. Dazu kommen Verzeichnisse, die Daten von Telefonanbietern übernehmen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Das Impressum regelt seit dem 14. Mai 2024 § 5 DDG statt § 5 TMG. Inhaltlich hat sich laut IHK München kaum etwas geändert, nur der Verweis im Impressum ist veraltet.
- Wer Kundenbewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss nach § 5b UWG angeben, ob und wie er prüft, dass sie von echten Kunden stammen.
- Analyse-Tools und eingebettete Dienste, die etwas auf dem Gerät speichern oder auslesen, brauchen nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Das schafft Lücken in der Messung.
- Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops und Online-Buchungen gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.
- Gelbe Seiten, Das Örtliche und Das Telefonbuch können Daten enthalten, die Ihr Telefonanbieter weitergegeben hat. Fehler korrigieren Sie deshalb auch beim Anbieter.

## Was in Deutschland anders ist

Google sortiert lokale Ergebnisse in Deutschland nach denselben Faktoren wie anderswo. Deutsch ist der Rechtsrahmen, in dem Ihre Website, Ihre Bewertungen und Ihre Messung stehen, und ein Verzeichnismarkt, der eng mit Telefonanschlüssen verbunden ist.

Dieser Artikel ersetzt den früheren Trend-Report. Er behandelt nur, was für Betriebe in Deutschland gilt. Wie Google lokale Ergebnisse grundsätzlich sortiert, steht im [Local SEO Leitfaden](https://localdominate.org/blog/ultimate-guide-local-seo). Was sich 2025 und 2026 auf den Plattformen geändert hat, also Übersichten mit KI, KI-Modus, ChatGPT und Apple Business, beschreibt [Lokale Suchmaschinenoptimierung 2026](https://localdominate.org/blog/lokale-suchmaschinenoptimierung-2026).

*Regeln in Deutschland, die lokale Sichtbarkeit berühren*

| Regel | Seit | Was sie für Ihre lokale Präsenz bedeutet |
| --- | --- | --- |
| UWG: Informationspflicht und Verbote bei Verbraucherbewertungen | 28. Mai 2022 | Angabe zur Echtheitsprüfung, wenn Sie Bewertungen auf der Website zeigen. Gefälschte Bewertungen sind stets unzulässig. |
| Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das Telemediengesetz | 14. Mai 2024 | Das Impressum stützt sich auf § 5 DDG. Ein Verweis auf das TMG ist veraltet. |
| TDDDG, früher TTDSG | Umbenennung mit dem DDG | Einwilligung für Cookies und ähnliche Techniken nach § 25, Eintrag in Telefonverzeichnisse nach § 17 |
| Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | 28. Juni 2025 | Online-Shops und Online-Buchungen für Verbraucher müssen barrierefrei sein, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen |

> **Hinweis:** Dieser Artikel ordnet die Regeln aus Sicht der lokalen Sichtbarkeit ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Fall helfen Ihre IHK, Ihre Handwerkskammer oder eine Kanzlei.

## Impressum nach § 5 DDG: dieselben Daten wie im Unternehmensprofil

Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG und ist inhaltlich nahezu unverändert. Für Local SEO zählt vor allem, dass Name und Anschrift im Impressum mit dem Google-Unternehmensprofil übereinstimmen.

§ 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste Angaben, die **leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar** sind. Dazu gehören Name und Anschrift der Niederlassung, eine E-Mail-Adresse und Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme, gegebenenfalls das Register mit Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für reglementierte Berufe kommen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen hinzu, für zulassungspflichtige Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde.

Laut IHK München finden sich die bisherigen Pflichten aus §§ 5 und 6 TMG nahezu unverändert in §§ 5 und 6 DDG. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. In der Praxis droht nach Einschätzung der IHK vor allem eine kostenpflichtige Abmahnung durch Mitbewerber.

### Warum das Impressum für lokale Suche zählt

Das Impressum ist auf vielen deutschen Websites die einzige Stelle, an der die vollständige Anschrift als Text steht. Unsere Einschätzung: Gerade deshalb sollte sie exakt der Schreibweise im Unternehmensprofil, in Apple Business und in den Verzeichnissen entsprechen. Wie Sie diese Angaben abgleichen, zeigt [NAP-Konsistenz im Local SEO](https://localdominate.org/blog/nap-konsistenz-local-seo).

- Ersetzen Sie Verweise wie „Angaben gemäß § 5 TMG“ durch „§ 5 DDG“.
- Verwenden Sie im Impressum denselben Firmennamen wie im Handelsregister und im Unternehmensprofil, ohne Zusätze wie Leistungen oder Orte.
- Prüfen Sie, ob Ihr Impressum von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar ist, auch auf dem Handy.
- Ärzte, Anwälte und andere Kammerberufe ergänzen die Angaben zur Kammer und zum Berufsrecht. Branchenartikel dazu: [Arztpraxen](https://localdominate.org/blog/local-seo-aerzte-praxen) und [Kanzleien](https://localdominate.org/blog/local-seo-anwaelte-kanzleien).

## Bewertungen: was das UWG seit Mai 2022 verlangt

Seit dem 28. Mai 2022 müssen Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, angeben, ob und wie sie sicherstellen, dass diese von echten Kunden stammen. Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig.

Die Pflicht steht in § 5b Absatz 3 UWG. Sie greift, wenn **Sie selbst** Bewertungen zeigen, etwa auf der Startseite, in einem Bewertungs-Widget oder auf einer Referenzseite. Im Anhang zum UWG stehen außerdem zwei Verbote: Nach Nummer 23b dürfen Sie nicht behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, wenn Sie das nicht mit angemessenen Maßnahmen prüfen. Nach Nummer 23c sind gefälschte Bewertungen und deren Beauftragung unzulässig.

*Was Sie zeigen und was Sie dazu angeben*

| Situation | Was zu tun ist |
| --- | --- |
| Sie binden Google-Bewertungen per Widget auf der Website ein | Hinweis, ob und wie die Echtheit geprüft wird, zum Beispiel dass Sie die Bewertungen nicht selbst prüfen und sie von Google stammen |
| Sie sammeln Bewertungen über ein eigenes Formular nach dem Kauf | Beschreiben, wie Sie sicherstellen, dass nur Kunden bewerten, etwa über einen Link in der Rechnung |
| Sie zitieren einzelne Kundenstimmen | Keine Behauptung „echte Kundenbewertungen“ ohne Prüfung, die Sie belegen können |

Diese Pflichten gelten zusätzlich zu Googles eigenen Regeln, die Anreize für Bewertungen und das gezielte Erbitten nur positiver Bewertungen verbieten. Wie Sie Bewertungen sauber und regelmäßig erhalten, beschreibt [Google-Bewertungen bekommen](https://localdominate.org/blog/google-bewertungen-bekommen). Ob Bewertungen in strukturierten Daten Ihrer Website stehen dürfen, klärt [Review-Schema implementieren](https://localdominate.org/blog/review-schema-implementierung).

> **Praxis:** Schreiben Sie den Hinweis zur Echtheitsprüfung direkt unter das Widget, nicht nur in die Datenschutzerklärung. Wer ihn suchen muss, findet ihn nicht.

## Cookies nach § 25 TDDDG und was das für Ihre Messung heißt

Nach § 25 TDDDG dürfen Informationen auf dem Gerät nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Webanalyse ohne Einwilligung fällt deshalb weg. Ihre Messung bekommt Lücken, die Sie einplanen müssen.

Das Gesetz hieß bis 2024 TTDSG. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wurde es in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Der Inhalt von § 25 ist geblieben: Einwilligung auf Grundlage klarer Informationen, Ausnahmen nur für die Übertragung einer Nachricht oder für das, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.

Unsere Einordnung: Betroffen sind typischerweise Analyse-Tools, Werbe-Pixel und eingebettete Drittanbieter-Inhalte wie Karten oder Bewertungs-Widgets, sofern sie etwas auf dem Gerät speichern oder auslesen. Für Local SEO heißt das: Die Besucherzahlen in Ihrer Web-Analyse zeigen nur die Menschen, die zugestimmt haben.

- Nutzen Sie die Leistungsdaten im Unternehmensprofil und die Search Console als Hauptquellen. Beide erfasst Google auf seiner Seite, nicht über Cookies auf Ihrer Website.
- Markieren Sie den Website-Link im Unternehmensprofil mit UTM-Parametern, damit Sie Besuche aus Maps in der Analyse erkennen, soweit Einwilligungen vorliegen.
- Zählen Sie Anrufe und Anfragen zusätzlich im Betrieb, zum Beispiel mit der Frage „Wie haben Sie uns gefunden?“.
- Prüfen Sie, ob eine eingebettete Karte auf der Kontaktseite erst nach Einwilligung lädt. Adresse und Anfahrt sollten trotzdem als Text sichtbar sein.

Welche Kennzahlen trotz dieser Lücken aussagekräftig sind, beschreibt [Local SEO Tracking und KPIs](https://localdominate.org/blog/local-seo-tracking-kpis).

## Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025: wen das BFSG betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern, etwa Online-Shops und Online-Buchungen. Reine Präsentationswebsites fallen laut ZDH nicht darunter. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Ein Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG beschäftigt **weniger als zehn Personen** und hat entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von **höchstens 2 Millionen Euro**. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, kann sich nicht auf sie berufen.

*Welche Website-Funktionen erfasst sind (nach Einschätzung des ZDH)*

| Funktion | Vom BFSG erfasst? |
| --- | --- |
| Präsentationswebsite ohne Kauf oder Buchung | Nein |
| Online-Shop für Verbraucher | Ja |
| Online-Terminbuchung | Spricht einiges dafür, auch wenn vor Ort bezahlt wird |
| Kontaktformular, Chat, Kontaktdaten | In der Regel nein, außer sie dienen direkt dem Vertragsschluss |

Laut IHK Oldenburg dient für Websites die Norm EN 301 549 als Grundlage, die auf die WCAG 2.1 verweist. Erfasste Angebote brauchen eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Marktüberwachung kann Angebote prüfen, Bußgelder reichen bis 100.000 Euro.

Unsere Einschätzung für die lokale Suche: Auch wer nicht unter das Gesetz fällt, profitiert von klaren Überschriften, ausreichendem Kontrast, beschrifteten Formularfeldern und Text statt Bildern mit Text. Das sind dieselben Eigenschaften, die eine Seite auf dem Handy schnell lesbar machen. Wie Sie die Reaktionszeit Ihrer Buchungsstrecke prüfen, steht in [Core Web Vitals für Local SEO](https://localdominate.org/blog/core-web-vitals-local-seo). Für Hotels mit Direktbuchung lohnt der Blick in [Local SEO für Hotels](https://localdominate.org/blog/local-seo-hotels).

## Gelbe Seiten, Das Örtliche und die Rolle Ihres Telefonanbieters

In Deutschland können Anschlussinhaber ihre Rufnummer, ihren Namen und ihre Anschrift kostenlos in öffentliche Verzeichnisse eintragen lassen, und zwar über ihren Telefonanbieter. Falsche Daten in Telefonbüchern können deshalb aus Ihrem Telefonvertrag stammen und müssen auch dort korrigiert werden.

§ 17 TDDDG regelt die sogenannten Endnutzerverzeichnisse. Anschlussinhaber können auf Antrag mit Rufnummer, Name und Anschrift eingetragen werden, auf Wunsch auch mit Beruf und Branche. Für diesen Eintrag darf kein Entgelt verlangt werden. Sie können von Ihrem Anbieter jederzeit verlangen, dass diese Daten in Auskunfts- und Verzeichnismedien eingetragen, berichtigt oder gelöscht werden. Die Verzeichnisanbieter müssen übermittelte Daten veröffentlichen und Berichtigungen vornehmen.

Gelbe Seiten wird laut eigener Auskunft von Deutsche Tele Medien (DTM) und 17 Gelbe Seiten Verlagen gemeinsam herausgegeben. Ein kostenloser Grundeintrag enthält grundlegende Firmendaten wie Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Änderungen prüft die Redaktion des regional zuständigen Verlags vor der Veröffentlichung.

1. **Bestandsaufnahme.** Suchen Sie Ihren Betrieb in Gelbe Seiten, Das Örtliche und Das Telefonbuch und notieren Sie jede Abweichung bei Name, Anschrift und Telefonnummer.
2. **Quelle klären.** Stimmt ein Eintrag nicht, prüfen Sie zuerst, welche Daten Ihr Telefonanbieter für den Verzeichniseintrag hinterlegt hat, und lassen Sie sie dort berichtigen.
3. **Eintrag direkt ändern.** Korrigieren Sie den Eintrag zusätzlich über die Änderungsfunktion des Verzeichnisses.
4. **Nach Umzug oder Nummernwechsel wiederholen.** Alte Daten tauchen sonst in Verzeichnissen wieder auf, die sie aus dem Anschluss übernommen haben.

Kostenpflichtige Zusatzpakete der Verzeichnisse sind keine Voraussetzung für korrekte Grunddaten. Verbreitete Verzeichnisse in Deutschland nennt der [Local SEO Leitfaden](https://localdominate.org/blog/ultimate-guide-local-seo#firmendaten-verzeichnisse).

## Übersichten mit KI auf Deutsch seit März 2025

Seit dem 25. März 2025 zeigt Google in Deutschland Übersichten mit KI auf Deutsch und Englisch, anfangs nur angemeldeten Nutzern ab 18 Jahren und laut Google-Hilfe heute allen Nutzern. Für deutsche Betriebe heißt das: Die deutschen Texte auf Ihrer Website sind die Quelle, aus der diese Antworten schöpfen können.

Was Übersichten mit KI und der KI-Modus für lokale Betriebe bedeuten, steht ausführlich in [Lokale Suchmaschinenoptimierung 2026](https://localdominate.org/blog/lokale-suchmaschinenoptimierung-2026) und in [Google AI Overviews und Local SEO](https://localdominate.org/blog/google-ai-overviews-local-seo). Hier nur der Teil, der für Deutschland spezifisch ist: die Sprache.

- Schreiben Sie Leistungen so, wie Ihre Kunden sie suchen, also „Heizungswartung“ und nicht nur einen Fachbegriff aus dem Katalog. Die Methode dazu steht in [Local SEO Keywords finden](https://localdominate.org/blog/local-seo-keywords-finden).
- Nennen Sie den Ort und das Einzugsgebiet als Text, so wie Kunden sie aussprechen, etwa Stadtteil und Nachbargemeinden. Legen Sie dafür keine fast gleichen Seiten pro Ort an.
- Beantworten Sie Fragen, die bei deutschen Kunden typisch sind, ausdrücklich: Terminvergabe, Barrierefreiheit, Parken, Zahlungsarten.

## Städte und Regionen: messen statt vermuten

Es gibt keine belastbaren öffentlichen Daten, die zeigen, dass Local SEO in Nord-, Süd-, Ost- oder Westdeutschland grundsätzlich anders funktioniert. Unterschiede entstehen durch Wettbewerb und Entfernung vor Ort. Die lassen sich nur für Ihr eigenes Einzugsgebiet messen.

Die frühere Fassung dieses Artikels nannte Wachstumsraten und Wettbewerbsstufen für einzelne Regionen. Dafür gab es keine Quelle, deshalb haben wir sie gestrichen. Was sich verlässlich sagen lässt: In dichten Städten liegen viele Anbieter nah beieinander, und die Entfernung zum Suchenden entscheidet stärker mit. Auf dem Land ist das Einzugsgebiet größer und die Zahl der Mitbewerber kleiner.

Messen Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Raster aus Messpunkten über Ihr Einzugsgebiet, wie in [Google-Maps-Ranking verbessern](https://localdominate.org/blog/google-maps-ranking-verbessern) beschrieben. Für einzelne Städte gibt es eigene Artikel, zum Beispiel [München](https://localdominate.org/blog/local-seo-muenchen), [Berlin](https://localdominate.org/blog/local-seo-berlin), [Hamburg](https://localdominate.org/blog/local-seo-hamburg) und [Köln](https://localdominate.org/blog/local-seo-koeln). Für Betriebe ohne Ladenlokal, etwa im Handwerk, gelten eigene Regeln zum Einzugsgebiet, siehe [Local SEO für Handwerker](https://localdominate.org/blog/local-seo-handwerker).

## Was deutsche Betriebe 2026 zuerst tun sollten

Zuerst bringen Sie Impressum, Unternehmensprofil und Telefonbuchdaten auf denselben Stand. Danach sichern Sie Bewertungen rechtlich ab, planen die Messung mit Einwilligungslücken und prüfen, ob Ihr Online-Angebot unter das BFSG fällt. Zuletzt bauen Sie deutsche Leistungsseiten mit klaren Antworten aus.

1. **Impressum aktualisieren.** Verweis auf § 5 DDG, Name und Anschrift exakt wie im Unternehmensprofil, mit einem Klick erreichbar.
2. **Firmendaten abgleichen.** Unternehmensprofil, Website, Apple Business, Bing Places, Gelbe Seiten, Das Örtliche und Das Telefonbuch auf dieselben Angaben bringen. Anleitung: [Google Unternehmensprofil optimieren](https://localdominate.org/blog/google-my-business-optimieren).
3. **Telefonanbieter prüfen.** Die für Verzeichnisse hinterlegten Daten beim Anbieter kontrollieren und bei Bedarf berichtigen lassen.
4. **Bewertungen absichern.** Hinweis zur Echtheitsprüfung unter jedes Bewertungs-Widget, keine Anreize, alle Kunden fragen.
5. **Messung planen.** Leistungsdaten des Profils und Search Console als Hauptquellen, Web-Analyse nur mit Einwilligung, Anfragen im Betrieb mitzählen.
6. **BFSG prüfen.** Klären, ob Sie Kleinstunternehmen sind und ob Ihre Website einen Shop oder eine Online-Buchung enthält. Wenn ja, Erklärung zur Barrierefreiheit und Anpassungen planen.
7. **Leistungsseiten auf Deutsch ausbauen.** Je Leistung die häufigsten Kundenfragen mit einem klaren ersten Satz beantworten.

Den größten Teil davon können Sie ohne Budget selbst erledigen, wie [Kostenloses SEO](https://localdominate.org/blog/kostenloses-seo-guide) zeigt. Zum Abhaken eignet sich die [Local-SEO-Audit-Checkliste](https://localdominate.org/blog/local-seo-audit-checkliste). Wie sich die Lage in den Nachbarländern unterscheidet, lesen Sie in [Local SEO in Österreich](https://localdominate.org/blog/local-seo-trends-oesterreich) und [Local SEO in der Schweiz](https://localdominate.org/blog/local-seo-trends-schweiz). Für Gastronomie gibt es eigene Hinweise in [Local SEO für Restaurants](https://localdominate.org/blog/local-seo-fuer-restaurants).

## Häufige Fragen

### Muss ich mein Impressum wegen des DDG ändern?

Inhaltlich meist nicht, denn die Pflichtangaben aus § 5 TMG stehen nahezu unverändert in § 5 DDG. Ein Verweis auf das TMG ist aber veraltet und sollte durch § 5 DDG ersetzt werden. Prüfen Sie dabei, ob Name und Anschrift mit Ihrem Unternehmensprofil übereinstimmen.

### Muss ich auf meiner Website angeben, wie ich Bewertungen prüfe?

Ja, wenn Sie Verbraucherbewertungen zugänglich machen. Nach § 5b Absatz 3 UWG ist wesentlich, ob und wie Sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben. Das gilt auch für eingebundene Google-Bewertungen.

### Fällt meine Handwerker-Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Eine reine Präsentationswebsite fällt laut ZDH nicht darunter, ein Kontaktformular in der Regel auch nicht. Bieten Sie Online-Buchung oder einen Shop für Verbraucher an, sind Sie grundsätzlich erfasst. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

### Warum steht in Das Örtliche eine alte Telefonnummer von mir?

Verzeichnisse übernehmen Daten, die Telefonanbieter für Anschlussinhaber übermitteln. Sie können nach § 17 TDDDG von Ihrem Anbieter verlangen, diese Daten kostenlos zu berichtigen oder zu löschen. Korrigieren Sie den Eintrag zusätzlich direkt beim Verzeichnis.

### Brauche ich für Google-Bewertungs-Widgets eine Cookie-Einwilligung?

Das hängt davon ab, ob das Widget Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest. Dann verlangt § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Prüfen Sie das mit Ihrem Consent-Tool oder Ihrem Datenschutzberater.

### Seit wann gibt es Übersichten mit KI in Deutschland?

Seit dem 25. März 2025, auf Deutsch und Englisch. Anfangs sahen sie nur angemeldete Nutzer ab 18 Jahren, laut Google-Hilfe heute alle Nutzer. Was das für lokale Betriebe bedeutet, steht in unserem Artikel zur lokalen Suchmaschinenoptimierung 2026.

## Quellen

- [§ 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [Impressum im Internet: TMG wird zu DDG](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Internetrecht/Impressum-im-Internet/), IHK München und Oberbayern
- [Das neue UWG 2022: Weitere Grundlagen für einen fairen Wettbewerb](https://www.ihk.de/magdeburg/recht/allgemeine-rechtsauskuenfte-1/wettbewerbsrecht-ordner/wettbewerbszentrale/weitere-grundlagen-fuer-einen-fairen-wettbewerb-5500838), IHK Magdeburg
- [Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), §§ 17 und 25](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [Barrierefreiheit ab Juni 2025 für Unternehmen Pflicht](https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/rechtundsteuern/beratung-recht/wettbewerbsrecht/barrierefreiheit-ab-juni-2025-fuer-unternehmen-pflicht-6501402), Oldenburgische IHK
- [Praxis Recht: Barrierefreiheit von Webseiten](https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-organisation-und-recht/praxis-recht-/-leitfaeden/praxis-recht-barrierefreiheit-von-webseiten/), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
- [Häufige Fragen](https://www.gelbeseiten.de/gsservice/haeufige-fragen), Gelbe Seiten
- [We’re bringing the helpfulness of AI Overviews to more countries in Europe (25. März 2025)](https://blog.google/feed/were-bringing-the-helpfulness-of-ai-overviews-to-more-countries-in-europe/), Google Blog
- [Übersicht mit KI: Informationen in der Google Suche schneller und einfacher finden](https://support.google.com/websearch/answer/14901683?hl=de), Google Suche Hilfe

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LocalDominate Redaktion, fachlich verantwortet von Markus Wimböck. Stand: 2026-10-11. Fehler gefunden? info@localdominate.org
