KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-Verordnung: Was KMU jetzt tun müssen
Für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen, deren Team ChatGPT, Claude, Copilot oder andere KI-Werkzeuge nutzt. Sie erfahren, was Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt, was sich im Juli 2026 geändert hat und wie Sie die Pflicht mit überschaubarem Aufwand erfüllen und belegen.
- Aktualisiert
- Lesezeit
- 12 Minuten
- Redaktion
- LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck
Die kurze Antwort
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder beruflich nutzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 ist klargestellt, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Erwartet werden passende Schulungen und Regeln je Rolle, ein Zertifikat ist nicht nötig, ein interner Nachweis genügt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht trifft auch ganz normale Betriebe: Wer ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen lässt, fällt nach Auskunft der EU-Kommission unter Artikel 4.
- Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (in Kraft seit 27. Juli 2026) müssen Sie Maßnahmen ergreifen, aber kein bestimmtes Niveau für einzelne Personen garantieren.
- Ein Zertifikat ist nicht nötig. Die Kommission nennt eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Hinweise als ausreichende Dokumentation.
- In Deutschland ist seit dem KI-MIG die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
- Ein schlanker Plan reicht für die meisten KMU: KI-Nutzung erfassen, Datenregeln festlegen, je Rolle schulen, dokumentieren, regelmäßig auffrischen.
01
Was Artikel 4 der KI-Verordnung regelt
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Dabei zählen Vorwissen, Erfahrung und der Einsatzzweck.
Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Pflicht selbst braucht es nicht. Artikel 4 steht in Kapitel I, und Kapitel I gilt laut Artikel 113 seit dem 2. Februar 2025.
Seit dem 27. Juli 2026 lautet Absatz 1 in der deutschen Fassung so: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Was „KI-Kompetenz“ heißt, definiert Artikel 3 Nummer 56: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden. Es geht also nicht um Programmierkenntnisse, sondern um sicheren und kritischen Umgang im Arbeitsalltag.
02
Was sich im Juli 2026 geändert hat
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 neu gefasst. Die Pflicht bleibt, aber das „ausreichende Maß an KI-Kompetenz“ als Ziel ist gestrichen.
Die Änderungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft, also am 27. Juli 2026. Viele Texte im Netz zitieren noch die alte Fassung. Darin mussten Unternehmen „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.
| Punkt | Fassung ab 2. Februar 2025 | Fassung ab 27. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kern der Pflicht | Nach besten Kräften sicherstellen, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz vorhanden ist | Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen |
| Niveau je Person | Ausreichendes Maß als Ziel | Ausdrücklich kein bestimmtes Niveau zu garantieren |
| Wer betroffen ist | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | Unverändert: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen |
| Unterstützung | Nicht im Artikel geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, besonders KMU, und veröffentlichen Praxisbeispiele |
In der Begründung (Erwägungsgrund 8) steht, warum: Strenge Vorgaben für ein ausreichendes Kompetenzniveau passten nicht für alle Unternehmen und verursachten gerade bei kleineren Betrieben zusätzlichen Aufwand. Für Sie heißt das: Die Pflicht ist geblieben, der Maßstab ist realistischer geworden. Wer nichts tut, erfüllt sie weiterhin nicht.
03
Wer betroffen ist
Betroffen ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Dazu zählen auch Betriebe, deren Mitarbeitende allgemeine Werkzeuge wie ChatGPT, Claude oder Copilot im Arbeitsalltag verwenden.
Die KI-Verordnung unterscheidet Anbieter, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreiber. Betreiber ist laut Artikel 3 Nummer 4 jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, die Nutzung ist persönlich und nicht beruflich. Die meisten KMU sind also Betreiber.
Die EU-Kommission beantwortet die typische Frage in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz direkt: Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, muss die Pflicht erfüllen. Die Beschäftigten sollen über die besonderen Risiken informiert sein, zum Beispiel über Halluzinationen, also erfundene Angaben, die überzeugend klingen.
- Eigenes Personal, das KI-Werkzeuge bedient oder deren Ergebnisse verwendet.
- Andere Personen in Ihrem Auftrag: laut Kommission etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder auch Kunden, die unter Ihrer organisatorischen Verantwortung mit Ihren KI-Systemen arbeiten.
- Unternehmen außerhalb der EU, wenn ihr KI-System in der EU genutzt wird oder sich auf Menschen in der EU auswirkt.
Eine bestimmte Betriebsgröße als Grenze gibt es nicht. Auch ein Betrieb mit drei Personen ist Betreiber, sobald dort KI beruflich genutzt wird.
04
Was KI-Kompetenz in der Praxis bedeutet
Die Kommission nennt vier Mindestüberlegungen: allgemeines Verständnis von KI, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der genutzten Systeme und darauf aufbauend Maßnahmen, die zu Vorwissen und Einsatzzweck passen.
- Allgemeines Verständnis: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI nutzen wir, welche Chancen und Gefahren hat sie?
- Rolle des Unternehmens: Entwickeln wir KI-Systeme selbst oder nutzen wir Systeme anderer Anbieter?
- Risiko der Systeme: Was müssen die Beschäftigten über das jeweilige System wissen, welche Risiken gibt es und wie lassen sie sich verringern?
- Passende Maßnahmen: zugeschnitten auf Kenntnisse, Erfahrung und Ausbildung der Personen sowie auf Branche und Zweck des Einsatzes.
Rechtliche und ethische Fragen gehören laut Kommission dazu, ebenso ein Grundverständnis der KI-Verordnung selbst. Eine feste Schulungsform schreibt sie nicht vor. Sie weist aber darauf hin, dass es in vielen Fällen nicht wirksam ist, Beschäftigte nur die Gebrauchsanleitung eines Werkzeugs lesen zu lassen.
| Frage | Antwort der Kommission |
|---|---|
| Muss ich das Wissen der Beschäftigten messen? | Nein, Artikel 4 enthält keine Pflicht zur Messung |
| Brauche ich ein Zertifikat? | Nein, eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Hinweise genügt |
| Brauche ich einen KI-Beauftragten? | Nein, eine bestimmte Organisationsstruktur ist nicht vorgeschrieben |
| Darf die Schulung je Gruppe unterschiedlich tief sein? | Ja, unterschiedliche Stufen können angemessen sein |
| Gelten Sonderregeln für einzelne Branchen? | Nein, aber Branche, Zweck und Risiko sollen berücksichtigt werden |
| Sind KI-Entwickler automatisch kompetent? | Normalerweise ja, es hängt aber vom Werkzeug und der Qualifikation ab |
Kostenloser KI-Check
Wo nutzt Ihr Team KI schon heute?
Nennen Sie uns eine Rolle. Wir schicken Ihnen eine schriftliche Aufgaben-Landkarte, die zeigt, welche Aufgaben KI dort übernehmen kann, und damit die Grundlage für Bestandsaufnahme und Schulung.
05
Aufsicht und Sanktionen
Die Aufsicht liegt bei nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur. Ein eigener Bußgeldtatbestand für Artikel 4 steht weder in Artikel 99 der KI-Verordnung noch im deutschen Bußgeldkatalog des KI-MIG.
Laut EU-Kommission ist nicht das europäische KI-Büro für Artikel 4 zuständig, sondern die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Sie beaufsichtigen und setzen die Regeln seit August 2026 durch. Die Pflicht selbst gilt seit Februar 2025, wer bisher nichts unternommen hat, ist also bereits im Rückstand.
In Deutschland regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 die Zuständigkeit. Es ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Nach § 2 Absatz 1 ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Finanzunternehmen ist zum Beispiel die BaFin zuständig.
Zu Geldbußen ist die Lage differenziert. Artikel 99 der KI-Verordnung nennt hohe Bußgeldrahmen für verbotene Praktiken und für eine Liste weiterer Pflichten, Artikel 4 gehört nicht zu dieser Liste. Auch § 15 KI-MIG, der die deutschen Ordnungswidrigkeiten aufzählt, nennt Artikel 4 nicht. Die Kommission schreibt dennoch, dass die Behörden Sanktionen und andere Maßnahmen nach nationalem Recht verhängen könnten, stets verhältnismäßig und im Einzelfall. Wahrscheinlicher sei das, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückgeht.
06
Der Plan für KMU in fünf Schritten
Beginnen Sie mit einer Liste, wer welche KI wofür nutzt. Darauf bauen Datenregeln, Schulungen je Rolle, ein schlichter Nachweis und eine feste Auffrischung auf.
Schritt 01
KI-Nutzung erfassen
Fragen Sie jede Abteilung, welche KI-Werkzeuge sie nutzt, auch kostenlose Konten und KI-Funktionen in vorhandener Software. Notieren Sie Werkzeug, Zweck, beteiligte Personen und welche Daten hineingehen. Klären Sie dabei, ob Sie nur Betreiber sind oder selbst KI-Systeme anbieten.
Schritt 02
Regeln für Daten und Ergebnisse festlegen
Legen Sie schriftlich fest, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, etwa keine Kundendaten in private Konten. Regeln Sie auch, wer KI-Ergebnisse prüft, bevor sie an Kunden gehen. Datenschutzfragen klären Sie gesondert mit Ihrer Datenschutzberatung.
Schritt 03
Je Rolle schulen
Alle Beschäftigten mit KI-Kontakt brauchen die Grundlagen: Funktionsweise, Halluzinationen, Datenregeln, Prüfpflicht. Darauf folgen rollenbezogene Teile, zum Beispiel für Marketing, Vertrieb oder Rezeption. Externe Kräfte, die in Ihrem Auftrag mit Ihren KI-Systemen arbeiten, beziehen Sie ein.
Schritt 04
Dokumentieren
Halten Sie fest, wer wann zu welchen Inhalten geschult oder angeleitet wurde, und legen Sie Regeln und Materialien dazu. Ein Zertifikat ist laut Kommission nicht nötig.
Schritt 05
Auffrischen und anpassen
Werkzeuge und Modelle ändern sich schnell. Legen Sie einen festen Termin fest, an dem Sie Liste, Regeln und Schulung prüfen, und schulen Sie neue Beschäftigte beim Einstieg.
Welche Aufgaben in einer Rolle überhaupt mit KI erledigt werden, zeigt die Aufgaben-Landkarte. Sie ist ein guter Ausgangspunkt für Schritt 1, weil sie die Nutzung je Aufgabe sichtbar macht und nicht nur je Werkzeug.
07
Was in den Nachweis gehört
Ein interner Nachweis genügt, er sollte aber nachvollziehbar sein. Halten Sie Bestandsaufnahme, Regeln, Schulungsinhalte, Teilnahmen und Termine der Auffrischung an einer Stelle fest.
Die Kommission verlangt kein bestimmtes Format. Die folgende Gliederung ist eine praktische Empfehlung von uns, keine gesetzliche Vorgabe. Sie folgt den vier Mindestüberlegungen der Kommission und Ihrem Fünf-Schritte-Plan.
| Baustein | Inhalt | Wer pflegt ihn |
|---|---|---|
| Bestandsaufnahme | Werkzeuge, Zweck, Rollen, Datenarten, Rolle als Anbieter oder Betreiber | Geschäftsführung oder benannte Person |
| KI-Richtlinie | Erlaubte Werkzeuge, Datenregeln, Prüfpflicht vor Weitergabe | Geschäftsführung |
| Schulungsplan | Grundlagenteil und Rollenteile mit Inhalten und Dauer | Benannte Person oder externer Trainer |
| Teilnahmeliste | Name, Rolle, Datum, Inhalte, Format | Benannte Person |
| Auffrischung | Nächster Prüftermin, Änderungen seit der letzten Runde | Benannte Person |
Unser Claude-Team-Onboarding enthält ein halbtägiges Live-Training mit Aufzeichnung, schriftliche Regeln für Daten und einen Schulungsnachweis für Ihre Unterlagen. Es kostet 2.900 € netto für bis zu zehn Personen. Wer zuerst den Überblick über alle Rollen braucht, bekommt ihn im AI Potential Audit für 1.490 €, das einen Tool- und Datencheck einschließlich KI-Kompetenz enthält.
08
Wann mehr als Artikel 4 gilt und wo KMU Hilfe finden
Wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt, hat zusätzliche Pflichten zur menschlichen Aufsicht. Für alle anderen bleibt Artikel 4 die zentrale Kompetenzpflicht, und für KMU gibt es öffentliche Unterstützung.
Artikel 26 Absatz 2 verlangt von Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen, die menschliche Aufsicht Personen zu übertragen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Die Kommission betont, dass diese Pflicht auch nach der Änderung von Artikel 4 bestehen bleibt. Ein Textassistent für Werbetexte ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Prüfen Sie aber genau, wenn Sie KI etwa bei der Auswahl von Bewerbern einsetzen.
- European Digital Innovation Hubs (EDIH): laut Kommission mehr als 200 Anlaufstellen in Europa, die KMU unter anderem mit KI-Schulungen und als erste Anlaufstelle zur KI-Verordnung unterstützen.
- Sammlung von Praxisbeispielen: Die Kommission führt ein öffentliches Verzeichnis mit Beispielen, wie Organisationen KI-Kompetenz aufbauen. Sie weist darauf hin, dass das bloße Nachahmen dieser Beispiele nicht automatisch als Erfüllung von Artikel 4 gilt.
- Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der Bundesnetzagentur: Das KI-MIG richtet es zur Koordinierung der Durchführung der KI-Verordnung ein.
Ein häufiger Anlass für Schulungen sind falsche Angaben in KI-Antworten. Wie solche Fehler entstehen und wie Sie Angaben über Ihren Betrieb korrigieren, beschreibt der Artikel Falschangaben in AI-Antworten korrigieren.
Fragen
Häufige Fragen
Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt die neue Fassung aus der Digital-Omnibus-Verordnung. Nationale Behörden beaufsichtigen die Einhaltung laut EU-Kommission seit August 2026.
Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Die EU-Kommission bejaht das ausdrücklich für Unternehmen, deren Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen. Die Beschäftigten sollen über die besonderen Risiken informiert sein, zum Beispiel über Halluzinationen.
Brauchen wir ein Zertifikat oder eine Prüfung?
Nein. Laut Kommission ist kein Zertifikat nötig, und Artikel 4 verpflichtet nicht dazu, das Wissen der Beschäftigten zu messen. Eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Hinweise genügt.
Müssen wir einen KI-Beauftragten benennen?
Nein. Die Kommission schreibt keine bestimmte Organisationsstruktur vor. Praktisch ist es trotzdem sinnvoll, eine Person zu benennen, die Bestandsaufnahme, Regeln und Nachweis aktuell hält.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen gegen Artikel 4?
Einen eigenen Bußgeldrahmen für Artikel 4 nennen weder Artikel 99 der KI-Verordnung noch § 15 KI-MIG. Die Kommission schreibt aber, dass Behörden Sanktionen und andere Maßnahmen nach nationalem Recht verhängen könnten, verhältnismäßig und im Einzelfall.
Müssen auch Freelancer und Dienstleister geschult sein?
Artikel 4 umfasst auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit Ihren KI-Systemen arbeiten. Laut Kommission brauchen Mitarbeitende von Dienstleistern die passenden KI-Kenntnisse für ihre Aufgabe, genau wie eigene Beschäftigte. Ob vertragliche Nachweise nötig sind, hängt vom System und seinem Risiko ab.
Wie oft sollten wir schulen?
Eine feste Frist nennt weder die Verordnung noch die Kommission. Weil sich Werkzeuge schnell ändern, empfehlen wir einen festen Prüftermin für Regeln und Schulung sowie eine Einweisung für jede neue Person mit KI-Kontakt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 26, 99, 113, deutsche Fassung
EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Neufassung von Art. 4 und Erwägungsgrund 8
EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union
- AI Literacy: Questions & Answers (Stand 27. Juli 2026)
Europäische Kommission, Shaping Europe’s digital future
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG), §§ 1, 2, 5, 15
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, beschreiben wir die Methode. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@localdominate.org.