Skip to content

SEO für Kosmetikstudios: So finden Kunden Ihre Behandlungen bei Google

Für Inhaber von Kosmetik-, Wimpern-, Nagel- und Fußpflegestudios, die bei Suchen wie „Wimpernverlängerung [Stadt]“ oder „Gesichtsbehandlung in der Nähe“ gefunden werden wollen. Sie erfahren, wie Sie jede Behandlung auf einer eigenen Seite erklären und welche Aussagen und Bilder rechtlich heikel sind.

Aktualisiert
Lesezeit
9 Minuten
Redaktion
LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck

Die kurze Antwort

Kosmetikstudios werden über einzelne Behandlungen gesucht, nicht über das Wort „Kosmetik“. Deshalb braucht jede wichtige Behandlung eine eigene Seite mit Ablauf, Dauer und Preis, dazu ein Google-Profil mit passender Kategorie und allen Leistungen. Bei Werbeaussagen zu Wirkung und Heilung sowie bei Geräten mit Licht oder Strom gelten gesetzliche Grenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kunden suchen eine Behandlung mit Ort, etwa „Wimpernverlängerung Köln“. Eine Seite je Behandlung beantwortet genau diese Suche.
  • Im Google-Profil zählt die Kategorie, die Ihr Hauptgeschäft beschreibt, dazu alle Leistungen, die Sie tatsächlich anbieten.
  • Werben Sie kosmetisch, nicht medizinisch. Versprechen wie „heilt Akne“ oder ein sicherer Erfolg sind riskant.
  • Für Laser, IPL und ähnliche Geräte verlangt die NiSV einen Fachkundenachweis. Beschreiben Sie nur Behandlungen, die Sie rechtlich anbieten dürfen.
  • Zeigen Sie Vorher-Nachher-Fotos nur mit Einwilligung der Kundin oder des Kunden und ohne Erfolgsversprechen.

01

Wie Kunden ein Kosmetikstudio suchen

Kunden suchen meist eine konkrete Behandlung mit Ortsbezug, etwa „Wimpernverlängerung“, „Gelnägel“ oder „Gesichtsbehandlung“. Das Wort „Kosmetikstudio“ allein beschreibt nur einen Teil dieser Suchen.

Ein Friseurbesuch ist eine Entscheidung für einen Salon. Bei Kosmetik entscheidet die Behandlung: Wer Wimpern verlängern lassen will, sucht nach genau dieser Leistung und vergleicht dann die Studios, die sie anbieten. Ihre Sichtbarkeit hängt deshalb davon ab, ob Google zu jeder Behandlung, die Sie anbieten, etwas Passendes bei Ihnen findet.

Typische Suchen und wo sie bei Ihnen landen sollten
SucheWohin sie führen sollte
Wimpernverlängerung [Stadt]Eigene Seite zu Wimpern mit Techniken, Dauer, Preis und Nachfüllterminen
Nageldesign oder Maniküre [Stadt]Eigene Seite zu Nägeln mit Leistungen, Dauer und Preisen
Gesichtsbehandlung oder Kosmetikerin [Stadt]Seite je Behandlung, etwa Reinigung, Anti-Aging-Pflege, Hautanalyse
Waxing oder Sugaring [Stadt]Eigene Seite mit Körperzonen, Ablauf und Hinweisen zur Vorbereitung
Kosmetikstudio in der NäheIhr Google-Unternehmensprofil mit Kategorie, Leistungen und Fotos
Typische Suchen und wo sie bei Ihnen landen sollten

Wie Google lokale Treffer sortiert, gilt für alle Studios gleich: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Dieser Beitrag konzentriert sich auf das, was bei Kosmetik anders ist.

02

Eine Seite je Behandlung

Jede Behandlung, die Sie regelmäßig anbieten, bekommt eine eigene Seite mit Ablauf, Dauer, Preis und den Fragen, die Kunden vorab stellen. So erklärt Ihre Website genauer, was Sie tun, als es ein Profileintrag kann.

Eine Sammelseite „Unsere Leistungen“ mit einer langen Liste beantwortet keine einzelne Suche gut. Besser ist eine Seite je Behandlung, die für sich allein verständlich ist. Schreiben Sie so, wie Sie am Telefon erklären würden.

Das gehört auf eine Behandlungsseite
BausteinBeispiel Wimpernverlängerung
Was die Behandlung istWelche Techniken Sie anbieten und für wen sie sich eignen
Ablauf und DauerErstbehandlung, Nachfüllen nach einigen Wochen, jeweils mit Zeitangabe
Preis als TextErstbehandlung und Nachfüllen mit Betrag, nicht nur als Bild
Vorbereitung und PflegeWas Kunden vor und nach dem Termin beachten sollen
Wer nicht behandelt werden sollteHinweis auf Allergien oder Hautreizungen und die Bitte, vorab anzurufen
TerminwegBuchungslink und Telefonnummer sichtbar auf jeder Behandlungsseite
AbsageregelWie lange vorher Kunden absagen können und was bei Nichterscheinen gilt
Das gehört auf eine Behandlungsseite

Ob eine Behandlung eine eigene Seite verdient, entscheidet ihre Bedeutung für Ihr Geschäft. Ein Angebot, das Sie nur selten machen, genügt als Zeile auf einer Übersichtsseite. Eine Beispielseite für diese Art Betrieb sehen Sie in der Salon-Demo, das Angebot dazu auf der Seite für Salons und Beauty-Studios.

03

Google-Profil: Kategorie und Leistungen

Wählen Sie als Hauptkategorie die Kategorie, die Ihr Hauptgeschäft am besten beschreibt, und ergänzen Sie weitere nur für Leistungen, die Sie wirklich anbieten. Tragen Sie alle Behandlungen als Leistungen mit Beschreibung ein.

Die Kategorie sagt Google, worum es bei Ihrem Betrieb geht. Wählen Sie die Hauptkategorie aus Googles Liste, die Ihr Hauptgeschäft am genauesten trifft, und ergänzen Sie weitere Kategorien nur, wenn sie auf echte Leistungen zutreffen. Wie die Auswahl funktioniert, steht im Beitrag zu den Google-Business-Kategorien.

  1. Schritt 01

    Hauptkategorie prüfen

    Wenn Sie überwiegend Nägel machen, passt eine andere Hauptkategorie als bei einem Studio für Gesichtsbehandlungen. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie nach Ihrem Umsatz, nicht nach der Größe der Suche. Google verlangt, dass die Hauptkategorie Ihr Unternehmen als Ganzes beschreibt.

  2. Schritt 02

    Leistungen eintragen

    Legen Sie jede Behandlung als Leistung an, mit kurzer Beschreibung und, wenn möglich, Preis. Verwenden Sie dieselben Bezeichnungen wie auf Ihrer Website.

  3. Schritt 03

    Name wie auf dem Schild

    Im Firmennamen stehen nur der echte Name, keine Behandlungen oder Ortsnamen als Zusatz. Solche Zusätze lässt Googles Richtlinie in der Regel nicht zu.

  4. Schritt 04

    Fotos von Ihren Räumen und Ihrer Arbeit

    Zeigen Sie Empfang, Behandlungsraum und fertige Arbeiten. Siehe dazu die Tipps zu Fotos im Unternehmensprofil.

04

Werbeaussagen: kosmetisch statt medizinisch

Das Heilmittelwerbegesetz greift, sobald Sie mit Heilung oder Linderung von Krankheiten werben oder Eingriffe bewerben. Versprechen Sie keinen sicheren Erfolg, und zeigen Sie keine Vorher-Nachher-Vergleiche bei Eingriffen, für die sie ausdrücklich verboten sind.

Kosmetik pflegt und verschönert, Medizin behandelt Krankheiten. Die Grenze bestimmt, welche Aussagen Sie machen dürfen. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und für Behandlungen, die Krankheiten erkennen, lindern oder beseitigen sollen, sowie für bestimmte Eingriffe. Es gilt nicht nur für Ärzte. Rein kosmetische Aussagen zu Nägeln oder Wimpern fallen meist nicht darunter, hier gilt vor allem das allgemeine Verbot irreführender Werbung. Nach § 3 ist Werbung irreführend, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. § 11 begrenzt Werbung gegenüber dem Publikum, etwa mit Bildern von Veränderungen des Körpers oder Äußerungen Dritter, wenn diese missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe sind Vorher-Nachher-Vergleiche ausdrücklich verboten.

Formulierungen im Vergleich
Eher riskantUnkritischer
„Heilt Akne dauerhaft“„Gesichtsbehandlung für unreine Haut: Reinigung und Pflege“
„Garantiert faltenfrei“„Pflegebehandlung für ein frischeres Hautbild“
„100 Prozent Erfolg“„Ergebnisse sind von Haut und Haar der Kundin abhängig“
„Ersetzt den Hautarzt“„Bei Hautkrankheiten empfehlen wir die ärztliche Abklärung“
Bewertungen mit Heilversprechen zitierenBewertungen zum Ablauf, zur Atmosphäre und zur Beratung zitieren
Formulierungen im Vergleich

Eine ausführlichere Darstellung zur Werbung mit Behandlungen finden Sie im Beitrag für Arztpraxen. Beachten Sie außerdem: Invasive Verfahren wie Unterspritzungen oder tiefe Peelings können berufsrechtlich der Heilkunde zugerechnet werden. Klären Sie vor dem Angebot, ob Ihre Qualifikation dafür ausreicht.

Kostenloser Check

Wo steht Ihr Studio heute?

Wir sehen uns Ihr Google-Profil und Ihre Website an und nennen Ihnen die Punkte, die Sie zuerst angehen sollten. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

05

Laser, IPL und Geräte: die NiSV

Wer in einem Studio Laser, intensive Lichtquellen oder bestimmte Stimulationsgeräte nutzt, braucht nach der NiSV einen Fachkundenachweis. Manche Anwendungen, etwa die Entfernung von Tattoos und Permanent Make-up, sind Ärzten mit Weiterbildung vorbehalten.

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) gilt für gewerbliche Anwendungen zu kosmetischen Zwecken, zum Beispiel mit Laser und intensiven Lichtquellen wie bei der Haarentfernung. Nach dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Bayern gilt für Laser und intensive Lichtquellen seit dem 31. Dezember 2021 die Pflicht zum Nachweis der Fachkunde. Die Entfernung von Tattoos und Permanent Make-up zählt zu den Anwendungen, die approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung vorbehalten sind, ebenso etwa ablative Laseranwendungen.

  • Beschreiben Sie auf Ihrer Website nur Behandlungen, die Sie nach Ihrer Qualifikation rechtlich durchführen dürfen.
  • Nennen Sie Ihre Ausbildung und Zertifikate, wenn Sie sie haben. Das schafft Vertrauen und ist sachlich überprüfbar.
  • Bei Kombigeräten mit mehreren Verfahren gilt die Fachkunde für jedes eingesetzte Verfahren.
  • Klären Sie Fragen zu Ihrem Gerät und Ihrer Qualifikation mit der zuständigen Behörde, bevor Sie die Behandlung bewerben.

06

Fotos und Bewertungen im Kosmetikbereich

Zeigen Sie Ergebnisse nur mit nachweisbarer Einwilligung der abgebildeten Person und ohne Erfolgsversprechen. Bewertungen holen Sie nach dem Termin und ohne Anreiz ein, wie bei jedem Betrieb.

Bilder von fertiger Arbeit sind bei Nägeln und Wimpern das stärkste Argument. Fragen Sie die Kundin oder den Kunden vor dem Foto, halten Sie die Einwilligung schriftlich fest, weisen Sie auf die Möglichkeit des Widerrufs hin und zeigen Sie Gesichter nur, wenn die Person zugestimmt hat. Bilder der Haut können Gesundheitsdaten sein, lassen Sie dafür ausdrücklich einwilligen. Vorher-Nachher-Bilder sind riskant, sobald die Behandlung als Eingriff gilt oder eine Heilwirkung behauptet wird, siehe oben.

Für Bewertungen gelten Googles Regeln: Bitten Sie nach dem Besuch ohne Anreiz und ohne Auswahl nur zufriedener Kunden. Die Einzelheiten und eine Tabelle mit erlaubten und nicht erlaubten Wegen stehen im Beitrag Google-Bewertungen bekommen. Bei Kosmetik taucht oft persönliche Information in Bewertungen auf, etwa zu Haut oder Gesundheit. Antworten Sie darauf allgemein und nennen Sie keine Einzelheiten der Behandlung.

07

Ein Plan in sechs Schritten

Beginnen Sie mit den zwei Behandlungen, die Ihren meisten Umsatz bringen. Für sie entstehen Seite und Leistungseintrag zuerst, danach folgen die übrigen.

  1. Schritt 01

    Umsatzstärkste Behandlungen bestimmen

    Notieren Sie, welche zwei oder drei Behandlungen den größten Teil Ihres Umsatzes ausmachen.

  2. Schritt 02

    Profil prüfen

    Name, Hauptkategorie, Öffnungszeiten und Leistungen kontrollieren und mit der Website abgleichen.

  3. Schritt 03

    Behandlungsseiten schreiben

    Für jede wichtige Behandlung eine Seite mit Ablauf, Dauer, Preis, Hinweisen und Terminweg.

  4. Schritt 04

    Aussagen prüfen

    Alle Texte auf Heil- und Erfolgsversprechen durchgehen und bei Geräten die Qualifikation klären.

  5. Schritt 05

    Fotos mit Einwilligung sammeln

    Eigene Bilder von Räumen und Arbeiten, mit schriftlicher Einwilligung bei Personen.

  6. Schritt 06

    Messen

    Einmal im Monat Anrufe, Routenanfragen und Buchungen vergleichen und notieren, was sich verändert hat.

Wie schnell sich Änderungen auswirken, hängt vom Wettbewerb in Ihrem Ort ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Studio heute steht, prüfen wir das im kostenlosen Check.

Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Behandlung eine eigene Seite?

Für die Behandlungen, mit denen Sie den größten Teil Ihres Umsatzes machen, ja. Seltene Angebote genügen als Zeile auf einer Übersichtsseite.

Darf ich Vorher-Nachher-Fotos zeigen?

Nur mit Einwilligung der abgebildeten Person. Bei Eingriffen, für die das Heilmittelwerbegesetz Vorher-Nachher-Vergleiche verbietet, dürfen Sie sie nicht zeigen. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob Ihre Behandlung darunter fällt.

Darf ich Laser- oder IPL-Behandlungen anbieten?

Für Laser und intensive Lichtquellen verlangt die NiSV einen Fachkundenachweis. Manche Anwendungen, etwa die Entfernung von Tattoos, sind Ärztinnen und Ärzten mit Weiterbildung vorbehalten. Klären Sie Ihre Qualifikation, bevor Sie die Behandlung bewerben.

Was kostet Local SEO für ein Kosmetikstudio?

Das Unternehmensprofil legen Sie selbst an. Für die Prüfung und Korrektur des Profils bieten wir den Google Profile Quick-Fix für 79 € an, die vollständige Optimierung kostet 390 €. Eine Website mit einer Seite je Behandlung bauen wir in fünf Tagen ab 1.490 €. Den Umfang klären wir vorab im Gespräch.

Kann ich ein besseres Ranking bei Google kaufen?

Nein. Google schreibt, dass man ein besseres lokales Ranking weder anfordern noch bezahlen kann.

Quellen

  1. Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  2. Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  3. Unternehmenskategorie verwalten

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  4. Dienstleistungen in Ihrem Unternehmensprofil verwalten

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  5. Heilmittelwerbegesetz (HWG), insbesondere § 3 und § 11

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

  6. Merkblatt zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV)

    Gewerbeaufsichtsverwaltung Bayern

Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, beschreiben wir die Methode. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@localdominate.org.