Local SEO für Maler und Lackierer: Einzugsgebiet, Projektgalerie, Preise und Bewertungen
Für Inhaber von Maler- und Lackiererbetrieben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie erfahren, wie Sie Ihr Google-Unternehmensprofil als Betrieb mit Einzugsgebiet einrichten, wie Sie Projektfotos rechtssicher zeigen, wie Sie die Saison planen und was bei Preisangaben und Kostenvoranschlägen gilt.
- Aktualisiert
- Lesezeit
- 12 Minuten
- Redaktion
- LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck
Die kurze Antwort
Malerbetriebe werden lokal gefunden, wenn das Google-Unternehmensprofil ein ehrliches Einzugsgebiet statt einer Scheinadresse zeigt, die Website eine Seite je Leistung mit echten Vorher-Nachher-Fotos bietet und nach jedem Auftrag um eine Bewertung gebeten wird. Fotos aus Kundenwohnungen brauchen eine Erlaubnis. Wer Verbrauchern Preise nennt, muss Gesamtpreise angeben. Eine feste Platzierung kann niemand garantieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Empfangen Sie keine Kunden im Betrieb, blenden Sie die Adresse aus und legen Sie bis zu 20 Einzugsgebiete fest.
- Die Hauptkategorie wählen Sie aus Googles Liste. Einzelne Leistungen wie Fassadenanstrich oder Tapezieren tragen Sie als Leistungen ein, nicht als Kategorien.
- Zeigen Sie nur eigene Projektfotos und holen Sie vorher die Erlaubnis der Kunden ein. Personen auf Bildern dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit Einwilligung gezeigt werden.
- Nennen Sie Verbrauchern Preise, dann als Gesamtpreis mit Umsatzsteuer. Für Arbeiten nach schriftlichem Angebot gilt die Pflicht zum Preisverzeichnis nicht.
- Bitten Sie jeden Kunden um eine Bewertung, ohne Druck, ohne Gegenleistung und ohne Quoten für Mitarbeiter.
01
Wie Kunden einen Malerbetrieb suchen
Wer einen Maler sucht, plant meist ein Vorhaben und vergleicht vorher: Fotos, Bewertungen, Leistungen und Einzugsgebiet. Gesucht wird nach Leistung und Ort, etwa „Maler Rosenheim“ oder „Fassade streichen Wels“.
Anders als beim Rohrbruch gibt es im Malerhandwerk selten echte Notfälle. Die meisten Kunden haben Zeit, Angebote einzuholen. Deshalb entscheidet weniger die Erreichbarkeit in der Nacht als der Eindruck, den Profil und Website machen: Sieht die Arbeit sauber aus, ist der Ablauf klar, passt der Betrieb zum Vorhaben?
| Auftraggeber | Beispielsuche | Was zählt |
|---|---|---|
| Privatkunde, Wohnung oder Haus | „Maler Wohnung streichen Augsburg“ | Fotos ähnlicher Räume, Sauberkeit, Preisrahmen, freie Termine |
| Privatkunde, Fassade | „Fassadenanstrich Kosten Graz“ | Referenzen an Fassaden, Gerüst, Ablauf, Jahreszeit |
| Hausverwaltung, Vermieter | „Malerbetrieb Treppenhaus Winterthur“ | Termintreue, Kapazität, Ansprechpartner, Abrechnung |
| Gewerbe, Bauträger | „Malerarbeiten Neubau Linz“ | Referenzobjekte, Mannschaftsstärke, Nachweise |
Die Grundlagen der lokalen Suche für alle Gewerke stehen in Local SEO für Handwerker. Hier geht es um das, was bei Malern und Lackierern anders ist.
02
Das Profil als Betrieb mit Einzugsgebiet
Empfangen Sie an Ihrer Betriebsadresse keine Kunden, verlangt Google, dass Sie die Adresse aus dem Profil entfernen und ein Einzugsgebiet angeben. Erlaubt sind bis zu 20 Gebiete, die nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Betrieb entfernt liegen sollten.
Die meisten Malerbetriebe arbeiten beim Kunden. Google nennt das ein Unternehmen ohne festen Standort in einem Einzugsgebiet. Haben Sie dagegen einen Farbenladen, eine Ausstellung oder ein Büro mit Kundenverkehr, sind Sie ein Hybridunternehmen. Dann dürfen Sie Adresse, Öffnungszeiten und Einzugsgebiet zeigen, wenn während der angegebenen Zeiten Personal vor Ort ist.
Schritt 01
Adresse prüfen
Kommen Kunden zu Ihnen? Wenn nicht, Adresse im Profil ausblenden.
Schritt 02
Gebiete eintragen
Städte, Gemeinden oder Postleitzahlen, in denen Sie wirklich Aufträge annehmen. Höchstens 20, möglichst nicht weiter als zwei Autostunden entfernt.
Schritt 03
Ein Profil je Standort
Google erlaubt für jeden Standort nicht mehr als ein Profil. Ein zweites Profil setzt einen zweiten echten Standort mit eigenem Personal voraus.
Schritt 04
Name wie auf dem Firmenschild
„Malerbetrieb Gruber“, nicht „Maler Gruber Fassaden München günstig“. Ort, Leistung oder Slogans im Namen verstoßen gegen Googles Richtlinien.
03
Kategorie, Leistungen und Attribute
Wählen Sie als Hauptkategorie den Eintrag aus Googles Liste, der Ihr Kerngeschäft am genauesten trifft, und nur wenige weitere. Einzelne Arbeiten wie Innenanstrich, Fassade, Tapezieren oder Lackierarbeiten tragen Sie als Leistungen ein.
Googles Hilfe zu Kategorien verweist auf die im Profil angebotene Liste und führt sie nicht einzeln auf. Sie finden die passenden Einträge, indem Sie im Feld „Primäre Kategorie“ einen Begriff wie „Maler“ eingeben und die Vorschläge lesen. Eigene Kategorien lassen sich nicht anlegen. Google rät ausdrücklich davon ab, für jede Leistung eine eigene Kategorie zu wählen. Wie Sie systematisch vorgehen, steht im Kategorien-Leitfaden.
- Leistungen: Nach der Kategorie bietet Google vorgeschlagene Leistungen an. Fehlt etwas, legen Sie eigene an, zum Beispiel „Fassadenanstrich“, „Tapezierarbeiten“, „Lackieren von Türen und Fenstern“, „Bodenbeschichtung“, „Schimmelbehandlung Innenwand“.
- Keine Preise oder Telefonnummern in Leistungsnamen. Google rät davon ab und lehnt eigene Leistungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, automatisch ab. Einen Preis können Sie im dafür vorgesehenen Feld angeben.
- Attribute: Prüfen Sie, welche Attribute Google Ihrer Kategorie anbietet, und setzen Sie nur zutreffende.
- Beschreibung: Sachlich, wer Sie sind, was Sie machen und für welche Region. Meistertitel und Innung dürfen hier stehen, nicht im Namen.
04
Projektgalerie: echte Fotos, mit Erlaubnis
Malerarbeiten werden mit den Augen beurteilt, deshalb sind Vorher-Nachher-Fotos eigener Arbeiten Ihr stärkstes Argument. Holen Sie vor der Veröffentlichung die Erlaubnis der Kunden ein und achten Sie darauf, dass weder Personen noch Adressen oder private Gegenstände erkennbar sind.
Google verlangt im Profil eine realistische Darstellung: scharf, gut ausgeleuchtet, nicht stark bearbeitet und ohne viele Filter. Erlaubt sind JPG oder PNG zwischen 10 KB und 5 MB, empfohlen sind 720 mal 720 Pixel. Sichtbar werden Fotos erst, wenn das Profil bestätigt ist.
Schritt 01
Erlaubnis einholen
Fragen Sie schon beim Auftrag, ob Sie Fotos der fertigen Räume oder der Fassade zeigen dürfen. Halten Sie die Zusage schriftlich fest, etwa als Satz im Angebot zum Ankreuzen.
Schritt 02
Gleicher Blickwinkel
Vorher und nachher vom selben Standpunkt, bei Tageslicht. So sieht man den Unterschied ohne Bearbeitung.
Schritt 03
Privates ausblenden
Keine Familienfotos, Namensschilder, Hausnummern, Autokennzeichen oder Personen im Bild. Bei Fassaden reicht oft ein Ausschnitt statt des ganzen Hauses.
Schritt 04
Kurz beschreiben
Zu jedem Projekt auf der Website: Objektart, Leistung, Material, Ort auf Stadtebene. Kein Straßenname ohne Zustimmung.
05
Saison und Auslastung planen
Außenarbeiten hängen vom Wetter ab, Innenarbeiten kaum. Prüfen Sie mit Google Trends, wann in Ihrer Region nach Ihren Leistungen gesucht wird, und bereiten Sie Seiten und Fotos vor dieser Zeit vor.
Google Trends zeigt kein Suchvolumen, sondern die relative Nachfrage auf einer Skala von 0 bis 100. Für die Planung reicht das: Sie sehen, in welchen Monaten etwa „Fassade streichen“ oder „Maler“ in Ihrem Bundesland oder Kanton stärker gefragt ist. Vergleichen Sie mehrere Jahre, damit ein einzelner verregneter Sommer das Bild nicht verzerrt.
| Zeitraum | Was Sie vorbereiten |
|---|---|
| Vor der Außensaison | Fassadenseite aktualisieren, neue Fassadenfotos ins Profil und auf die Website, Terminlage auf der Website nennen |
| Während der Außensaison | Anfragen zügig beantworten, Fotos fertiger Projekte laufend ergänzen, Bewertungen nach Abnahme erbitten |
| Kältere Monate | Innenarbeiten, Treppenhäuser, Gewerbeflächen und Lackierarbeiten in der Werkstatt in den Vordergrund stellen |
| Betriebsurlaub, Feiertage | Sonderöffnungszeiten im Profil eintragen |
Wie Sie Feiertage und Betriebsurlaub richtig eintragen, steht in Öffnungszeiten und Sonderzeiten. Ähnlich stark von der Jahreszeit abhängig ist der Garten- und Landschaftsbau.
Kostenloser Check
Wie gut finden Kunden Ihren Malerbetrieb?
Wir prüfen Ihr Google-Unternehmensprofil, Ihr Einzugsgebiet, Ihre Projektfotos und Ihre Leistungsseiten. Innerhalb von zwei Werktagen bekommen Sie bis zu drei Punkte, die Sie zuerst angehen sollten. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
06
Preise, Angebote und Kostenvoranschlag
Wer Verbrauchern Leistungen mit Preisen anbietet oder bewirbt, muss in Deutschland Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben. Ein Preisverzeichnis ist für Arbeiten, die üblicherweise nach schriftlichem Angebot ausgeführt werden, nicht vorgeschrieben.
Viele Kunden suchen nach Kosten, bevor sie anfragen. Eine Website, die erklärt, wovon der Preis abhängt, beantwortet diese Frage ehrlich, ohne einen Festpreis zu versprechen, den Sie vor dem Aufmaß nicht kennen. Nennen Sie die Faktoren: Fläche, Zustand des Untergrunds, Zahl der Anstriche, Höhe und Gerüst, Abdeckaufwand, Material.
| Regel | Inhalt | Bedeutung für Malerbetriebe |
|---|---|---|
| § 3 PAngV | Wer Verbrauchern Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, nennt Gesamtpreise | Preise auf Website, im Profil oder in Anzeigen immer mit Umsatzsteuer |
| § 12 Abs. 1 PAngV | Preisverzeichnis für wesentliche Leistungen oder Verrechnungssätze wie Stundensätze | Stundensätze müssen alle Leistungselemente samt Umsatzsteuer enthalten |
| § 12 Abs. 4 Nr. 1 PAngV | Keine Pflicht bei Leistungen, die üblicherweise nach schriftlichem Angebot oder Voranschlag erbracht werden | Unsere Einschätzung: individuelle Malerarbeiten nach Aufmaß fallen typischerweise darunter |
| § 649 BGB | Bei wesentlicher Überschreitung eines Kostenanschlags darf der Kunde kündigen, wenn der Betrieb keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen hat; der Betrieb muss die Überschreitung unverzüglich anzeigen | Mehrkosten früh melden, nicht erst mit der Schlussrechnung |
Ob ein Kostenvoranschlag bezahlt werden muss, ist in Deutschland im Zweifel zu verneinen, wenn nichts vereinbart ist (§ 632 Abs. 3 BGB), so auch ein Merkblatt der IHK Ostwestfalen. Eine feste Prozentgrenze für eine „wesentliche“ Überschreitung gibt es laut demselben Merkblatt nicht. In Österreich muss ein Verbraucher einen Kostenvoranschlag nach § 5 Konsumentenschutzgesetz nur bezahlen, wenn er vorher darauf hingewiesen wurde, und dessen Richtigkeit gilt als gewährleistet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt ist. Für die Schweiz prüfen Sie die dortigen Regeln gesondert.
07
Leistungsseiten, Zielgruppen und Nachweise
Bauen Sie eine Seite je Hauptleistung und, wenn Sie gewerbliche Kunden wollen, eine eigene Seite für Hausverwaltungen und Gewerbe. Fast gleiche Seiten für jede Nachbarstadt können nach Googles Spamrichtlinien als Brückenseiten gelten.
- Leistungsseiten: Innenanstrich, Fassade, Tapezieren, Lackierarbeiten, Bodenbeschichtung. Jede mit Ablauf, Dauer, Preisfaktoren, Fotos und Einzugsgebiet als Text.
- Zielgruppenseite: Hausverwaltungen und Gewerbe wollen andere Angaben als Privatkunden: Kapazität, feste Ansprechpartner, Arbeiten im bewohnten Objekt, Abrechnung.
- Ortsbezug ehrlich: Nennen Sie die Orte Ihres Einzugsgebiets auf Leistungs- und Kontaktseite. Eine eigene Ortsseite lohnt sich nur mit echten Inhalten, etwa Projekten aus diesem Ort. Google nennt Seiten, die auf bestimmte Städte ausgerichtet sind und Nutzer zur selben Seite weiterleiten, als Beispiel für Missbrauch von Brückenseiten.
- Strukturierte Daten: schema.org kennt den Typ HousePainter als Unterart von LocalBusiness. Die Angaben müssen zum sichtbaren Text passen. Anleitung in LocalBusiness Schema implementieren.
Maler und Lackierer ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 10). Eintragung in die Handwerksrolle, Meistertitel und Innungsmitgliedschaft sind deshalb prüfbare Vertrauenssignale. Nennen Sie sie nur, wenn sie stimmen: Unwahre Angaben über Befähigung, Zulassung oder Mitgliedschaften sind nach § 5 UWG irreführend. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln für den Berufszugang, nennen Sie dort die Befähigungen, die Sie tatsächlich haben.
08
Bewertungen nach der Abnahme
Bitten Sie jeden Kunden nach Abschluss um eine Bewertung, am einfachsten mit dem direkten Link in der Rechnungs-E-Mail. Google verbietet Gegenleistungen, gezieltes Fragen nur zufriedener Kunden, Druck vor Ort, Quoten für Mitarbeiter und Bitten um Bewertungen, die bestimmte Mitarbeiter nennen.
Schritt 01
Link holen
Im Profil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“ kopieren Sie den Link. Den QR-Code gibt es derzeit nur im Desktop-Browser. Anleitung in Google-Bewertungen bekommen.
Schritt 02
Freundlich erwähnen, nicht drängen
Bei der Abnahme dürfen Sie sagen, dass Sie sich über eine Bewertung freuen. Den Link schicken Sie danach, damit der Kunde in Ruhe entscheidet.
Schritt 03
Jeden fragen
Auch Kunden, bei denen es Ärger gab. Wer nur zufriedene Kunden anspricht, verstößt gegen Googles Richtlinien.
Schritt 04
Antworten
Sachlich, ohne Details aus der Wohnung oder Adresse. Bei Kritik den Sachverhalt klären und ein Gespräch anbieten.
| Nicht erlaubt | Beispiel im Malerbetrieb |
|---|---|
| Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Leistungen | „Zwei Prozent Nachlass für eine Bewertung“ |
| Gezielt um positive Rezensionen bitten | Link nur an Kunden mit Lob schicken |
| Kunden unter Druck setzen, auch solange sie noch vor Ort sind | Bewertung bei der Abnahme gemeinsam auf dem Handy abgeben lassen |
| Mitarbeitenden eine Zahl an Rezensionen vorgeben | Prämie für Gesellen je eingeholter Bewertung |
| Rezensionen erbitten, die bestimmte Mitarbeitende nennen | „Bitte erwähnen Sie unseren Gesellen Herrn Maier“ |
| Bewertungen aus einem Interessenkonflikt | Bewertungen von Mitarbeitern, Familie oder Partnerbetrieben |
09
Portale und Anzeigen für lokale Dienstleistungen
Handwerkerportale und Googles Anzeigen für lokale Dienstleistungen können zusätzliche Anfragen bringen, ersetzen aber weder Profil noch Website. Ob die Anzeigen für Maler in Ihrer Region verfügbar sind, zeigt Googles Verfügbarkeitsprüfung.
Google führt „Maler“ in der Liste der Branchen für Anzeigen für lokale Dienstleistungen und schreibt, dass Sie nur zahlen, wenn ein Interessent über die Anzeige Kontakt aufnimmt. Die Liste nennt aber nicht, in welchen Ländern welche Branche freigeschaltet ist. Prüfen Sie das für Ihren Standort direkt in Googles Hilfe.
Bei Auftragsportalen wie MyHammer oder Check24 Profis in Deutschland prüfen Sie vor dem Start die aktuellen Konditionen. Rechnen Sie damit aus, wie viele Aufträge Sie brauchen, damit sich ein Portal lohnt. Achten Sie darauf, dass Firmenname, Telefonnummer und Einzugsgebiet dort genau so stehen wie im Profil. Wie Sie das prüfen, zeigt NAP-Konsistenz.
10
Anfragen messen und KI-Antworten im Blick behalten
Die Leistungsdaten im Profil zeigen Suchbegriffe, Aufrufe, Klicks auf die Anruftaste und Website-Klicks. Fragen Sie zusätzlich jeden Anfragenden, wie er auf Sie gekommen ist. In KI-Antworten kann niemand eine Nennung garantieren.
„Anrufe“ im Profil zählt Google als Klicks auf die Anruftaste, nicht als geführte Gespräche. Notieren Sie deshalb eine Saison lang bei jeder Anfrage die Quelle. So sehen Sie, ob aus Sichtbarkeit Aufmaßtermine werden.
Kunden können auch die Übersicht mit KI, den KI-Modus oder ChatGPT nach einem Maler in ihrer Nähe fragen. Was Google dazu dokumentiert, steht in Übersicht mit KI und Local SEO, einen Überblick über alle Anbieter gibt KI-Suche für lokale Unternehmen.
Fragen
Häufige Fragen
Muss ich als Malerbetrieb meine Adresse bei Google zeigen?
Nein. Empfangen Sie an Ihrer Adresse keine Kunden, verlangt Google, dass Sie die Adresse entfernen und stattdessen ein Einzugsgebiet angeben. Nur mit Farbenladen, Ausstellung oder Büro mit Kundenverkehr und Personal zu den angegebenen Zeiten zeigen Sie Adresse und Einzugsgebiet.
Welche Google-Kategorie ist für Maler richtig?
Die Kategorie, die Ihr Kerngeschäft in Googles Liste am genauesten beschreibt. Geben Sie im Feld „Primäre Kategorie“ einen Begriff wie „Maler“ ein und wählen Sie aus den Vorschlägen. Einzelne Arbeiten wie Fassade oder Tapezieren tragen Sie als Leistungen ein, nicht als weitere Kategorien.
Darf ich Fotos aus Kundenwohnungen veröffentlichen?
Nur mit Erlaubnis der Kunden, am besten schriftlich. Personen dürfen in Deutschland nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich nur mit Einwilligung gezeigt werden. Achten Sie außerdem darauf, dass keine Adresse, keine Namensschilder und keine privaten Gegenstände erkennbar sind.
Muss ich Preise auf meiner Website nennen?
Eine Pflicht zum Preisverzeichnis besteht in Deutschland nicht für Leistungen, die üblicherweise nach schriftlichem Angebot erbracht werden. Wenn Sie Verbrauchern aber Preise nennen, müssen es Gesamtpreise mit Umsatzsteuer sein. Keine Rechtsberatung, klären Sie Details mit Kammer oder Anwalt.
Darf ich bei der Abnahme um eine Bewertung bitten?
Sie dürfen freundlich erwähnen, dass Sie sich über eine Bewertung freuen. Google verbietet aber, Kunden unter Druck zu setzen, auch solange sie noch vor Ort sind. Schicken Sie den Link deshalb danach, zum Beispiel mit der Rechnung, und bieten Sie nichts dafür an.
Quellen
- Einzugsgebiete für Unternehmen ohne festen Standort und Hybridunternehmen verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmenskategorie verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Dienstleistungen im Unternehmensprofil verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Fotos und Videos in Ihrem Unternehmensprofil verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Rezensionen)
Google Maps-Hilfe
- Link oder QR-Code für Rezensionen teilen
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Leistung und Statistiken Ihres Unternehmensprofils
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Spamrichtlinien für die Google Websuche (Missbrauch von Brückenseiten)
Google Search Central
- Google Lokale Dienstleistungen im Überblick
Google Lokale Dienstleistungen-Hilfe
- Häufig gestellte Fragen zu Google Trends-Daten
Google Trends-Hilfe
- Preisangabenverordnung, § 3 Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
lxgesetze.de
- BGB § 649 Kostenanschlag
dejure.org
- BGB § 632 Vergütung (Abs. 3: Kostenanschlag)
dejure.org
- Preisangabenverordnung, § 2 Begriffsbestimmungen (Gesamtpreis)
lxgesetze.de
- Preisangabenverordnung, § 12 Preisangaben für Leistungen
lxgesetze.de
- Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke, Nr. 10 Maler und Lackierer)
dejure.org
- Merkblatt Kostenvoranschlag (Stand 05/2018)
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
- Konsumentenschutzgesetz § 5 Kostenvoranschläge
RIS, Bundeskanzleramt Österreich
- UWG § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
dejure.org
- Kunsturhebergesetz § 22
lxgesetze.de
- HousePainter
schema.org
Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, beschreiben wir die Methode. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@localdominate.org.