Local SEO für Zahnärzte: Profil, Behandlungen, Bewertungen und Notdienst im Rahmen des Berufsrechts
Für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie erfahren, wie Sie Profil, Behandlungen und Website so aufbauen, dass Patienten Sie in der lokalen Suche finden, was Werberecht und Berufsordnung dabei erlauben und wie Sie mit Bewertungen, Arztportalen und dem Notdienst umgehen.
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- 13 Minuten
- Übersicht
- Local SEO nach Branche
- Redaktion
- LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck
Die kurze Antwort
Local SEO für Zahnärzte heißt: ein korrektes Google-Unternehmensprofil mit passender Kategorie, die Behandlungen als Leistungen im Profil und als eigene Seiten auf der Website, echte Bewertungen und klare Angaben zu Barrierefreiheit und Notdienst. Für Zahnärzte kommen Regeln hinzu: Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung verbieten Erfolgsversprechen und anpreisende Werbung, und die Schweigepflicht gilt auch bei Antworten auf Bewertungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Google zählt Zahnärzte zu den unabhängigen Fachkräften. Ein Profil je Standort für die Praxis, eigene Profile nur für Zahnärzte mit Kundenverkehr (bei Zahnärzten also Patientenverkehr), die am Standort direkt erreichbar sind, keine Profile je Fachgebiet.
- Behandlungen wie Implantate oder Zahnreinigung gehören in die Leistungen des Profils und auf eigene Seiten der Website, nicht in Kategorie oder Praxisnamen.
- Die Berufsordnung erlaubt sachangemessene Information und verbietet anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Das HWG verbietet den Eindruck, ein Erfolg sei sicher.
- Google verbietet Anreize für Rezensionen, das gezielte Bitten um positive Rezensionen und Druck auf Patienten, die noch in der Praxis sind.
- Nach mehreren BGH-Urteilen müssen Zahnärzte ein Basisprofil auf Jameda in der Regel hinnehmen. Gegen einzelne Bewertungen können sie sich über die Prüfpflicht des Portals wehren.
01
Local SEO Zahnarzt: was bei Zahnarztpraxen anders ist
Zahnarztpraxen werden lokal nach denselben Grundsätzen gefunden wie andere Betriebe: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Anders sind die Regeln für Profile, Werbung und Bewertungen, weil Zahnärzte einen Heilberuf mit eigener Berufsordnung ausüben.
Google nennt für lokale Ergebnisse drei Grundlagen: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Einen besseren Platz kann laut Google niemand anfordern, auch nicht gegen Bezahlung. Allgemeine Themen für Arztpraxen, etwa Datenschutz im Kontaktformular, stehen in Local SEO für Arztpraxen. Hier geht es um das, was Zahnarztpraxen zusätzlich betrifft.
| Thema | Was gilt | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Profile bei Google | Zahnärzte sind laut Google unabhängige Fachkräfte | Praxisprofil und Zahnarztprofile sauber abgrenzen |
| Behandlungen | Kategorien beschreiben die Praxis, nicht jede Leistung | Behandlungen als Leistungen und als Seiten anlegen |
| Werbung | Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz | Sachlich informieren, keine Erfolge versprechen |
| Bewertungen | Googles Richtlinien und Schweigepflicht | Alle Patienten gleich fragen, ohne Details antworten |
| Notdienst | Teilnahmepflicht nach der Berufsordnung, Suche über die Website der KZV | Zeiten und Wege eindeutig angeben |
02
Praxisprofil, Name und Kategorie
Die Praxis bekommt ein Profil je Standort mit dem Namen, der auch auf dem Praxisschild steht. Als Hauptkategorie wählen Sie die genaueste passende Kategorie für die Praxis, also das Fachgebiet. Einzelne Behandlungen sind keine Kategorien.
Google nennt Zahnärzte ausdrücklich als Beispiel für unabhängige Fachkräfte. Eine Zahnärztin mit Kundenverkehr (bei Zahnärzten also Patientenverkehr), die während der Öffnungszeiten am Standort direkt erreichbar ist, darf neben dem Praxisprofil ein eigenes Profil haben. Ist sie die einzige Zahnärztin mit Kundenverkehr an diesem Standort und tritt die Praxis unter einer eigenen Marke auf, teilen sich Praxis und Zahnärztin laut Google ein Profil, dessen Name nach dem Muster „[Marke oder Praxisname]: [Name der Zahnärztin]“ gebildet wird. Arbeiten mehrere Zahnärzte am Standort, enthält der Name ihrer eigenen Profile nur den Namen der Person. Angestellte dürfen laut Google keine eigenen Profile erstellen, und niemand darf mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete anlegen.
- Name wie auf dem Praxisschild. Google verbietet unnötige Zusätze im Namen. „Zahnarztpraxis Dr. Huber“ ist richtig, „Zahnarzt Dr. Huber Implantate Bleaching Linz“ nicht. Bei Verstößen kann Google das Profil sperren.
- Hauptkategorie so genau wie möglich. Google rät, eine bestimmte statt einer allgemeinen Kategorie zu wählen. Für eine allgemeine Praxis ist das „Zahnarzt“. Beschränkt sich die Praxis auf ein Fachgebiet wie Kieferorthopädie, prüfen Sie, ob Google dafür eine eigene Kategorie anbietet.
- Keine Kategorie je Behandlung. Google schreibt, dass Sie nicht für jedes Produkt oder jede Dienstleistung eine Kategorie auswählen sollen. Implantate, Bleaching oder Prophylaxe gehören in die Leistungen.
- Sprechzeiten nur, wenn sie stimmen. Betriebe, die nur nach Vereinbarung arbeiten, sollen laut Google keine Öffnungszeiten angeben. Hat die Praxis feste Telefon- und Sprechzeiten, tragen Sie diese ein.
Wie Sie die Kategorieliste durchsuchen und Mitbewerber vergleichen, zeigt der Leitfaden zu Google-Kategorien.
03
Behandlungen als Leistungen im Profil
Im Profil können Sie Ihre Behandlungen als Leistungen eintragen, entweder aus den Vorschlägen von Google oder als eigene Einträge mit Beschreibung. Eigene Leistungen, die gegen Richtlinien verstoßen, lehnt Google automatisch ab.
Laut Google können Unternehmen bestimmter Kategorien, zum Beispiel Dienstleister, ihre Angebote im Profil zeigen. Beim Hinzufügen schlägt Google Leistungen vor, die zum Unternehmenstyp passen. Sie können eigene Leistungen ergänzen, sie in Gruppen ordnen und Beschreibungen hinzufügen. Im Namen einer eigenen Leistung sollen keine Preise, Telefonnummern oder personenbezogenen Daten stehen.
| Behandlung | Leistung im Profil | Eigene Seite auf der Website |
|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | Ja, mit kurzer sachlicher Beschreibung | Ablauf, Dauer, Kostenübernahme |
| Implantate | Ja | Wer behandelt, Ablauf, Voraussetzungen, Kosten |
| Kinderzahnheilkunde | Ja | Ab welchem Alter, Ablauf beim ersten Besuch |
| Behandlung von Angstpatienten | Ja, ohne Versprechen wie „schmerzfrei“ | Was die Praxis konkret anbietet |
| Schmerzbehandlung ohne Termin | Nur, wenn es das wirklich gibt | Zeiten, Telefon, Hinweis auf den Notdienst |
04
Eine Seite je Behandlung auf der Website
Patienten suchen nach Behandlungen und Beschwerden, nicht nach Praxisnamen. Eine eigene Seite je Behandlung beantwortet die Hauptfrage im ersten Satz und nennt Ablauf, Kosten oder Kostenübernahme, die behandelnde Person, den Ort und den Weg zum Termin.
Schritt 01
Antwort zuerst
„Wir setzen Implantate in unserer Praxis in Graz-Geidorf. Die Planung beginnt mit einem Beratungstermin.“ Danach folgen Einzelheiten.
Schritt 02
Sachlich beschreiben
Ablauf, Dauer, Betäubung, Nachsorge, Kosten oder Kostenübernahme. Keine Aussagen, die einen sicheren Erfolg nahelegen.
Schritt 03
Wer behandelt
Name, Berufsbezeichnung und Tätigkeitsschwerpunkte, wie sie die Kammer zulässt.
Schritt 04
Ort und Termin
Adresse, Stockwerk, Aufzug, Parkmöglichkeiten, Haltestelle, Telefonnummer als Link und die Online-Terminvergabe, falls vorhanden.
Schritt 05
Strukturierte Daten
Für Zahnarztpraxen gibt es bei schema.org den Typ „Dentist“, der unter anderem von LocalBusiness abgeleitet ist. Die Angaben müssen zum sichtbaren Text passen.
Warum und welche strukturierten Daten sich lohnen, steht in Schema Markup für Local SEO, die technische Umsetzung in LocalBusiness Schema implementieren.
05
Werberecht: Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung
Zahnärzte dürfen sachangemessen über ihre Tätigkeit informieren. Anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung ist berufsrechtswidrig, und das Heilmittelwerbegesetz verbietet den falschen Eindruck, ein Behandlungserfolg sei sicher. Das gilt für Website, Profil, Leistungstexte und Fotos.
Berufsordnung. Als Beispiel die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Stand Oktober 2024): Nach § 21 sind sachangemessene Informationen über die Berufstätigkeit gestattet. Berufsrechtswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Der Zahnarzt darf solche Werbung auch nicht durch Dritte veranlassen oder dulden, das betrifft auch Agenturen. Hinweise auf besondere Kenntnisse sind als Tätigkeitsschwerpunkte möglich, dort bis zu drei, nach mindestens zwei Jahren nachhaltiger Tätigkeit im jeweiligen Bereich und schriftlicher Anzeige bei der Kammer. Andere Kammern regeln das im Detail anders.
Heilmittelwerbegesetz. § 3 HWG nennt Werbung irreführend, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat 2020 im Eilverfahren die Werbung einer Kieferorthopädin für ein Zahnschienen-System mit „perfekten Zähnen“ in diesem Sinn als unzulässiges Erfolgsversprechen gewertet (Urteil vom 27. Februar 2020, Az. 6 U 219/19). Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit ist Werbung mit Vorher-Nachher-Vergleichen gegenüber Laien verboten. Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden, dass auch Unterspritzungen mit Hyaluron an Nase und Kinn darunter fallen (Az. I ZR 170/24).
| Eher unproblematisch | Prüfen lassen oder vermeiden |
|---|---|
| „Wir bieten Implantologie an. Der Ablauf beginnt mit einer Beratung.“ | „Perfekte Zähne in einer Sitzung“ |
| „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“, wenn bei der Kammer angezeigt | „Der beste Zahnarzt in Linz“ |
| Ablauf, Dauer und Kosten sachlich beschreiben | „Garantiert schmerzfrei“ |
| Fotos von Praxis, Team und Geräten | Vorher-Nachher-Bilder, besonders bei ästhetischen Eingriffen |
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06
Patientenbewertungen sammeln und beantworten
Sie dürfen alle Patienten um eine Bewertung bitten, ohne Gegenleistung und ohne Vorauswahl. Google verbietet ausdrücklich Druck auf Patienten, die noch in der Praxis sind, Bewertungsquoten für Mitarbeitende und die Bitte, bestimmte Mitarbeitende zu nennen. In Antworten nennen Sie keine Behandlungsdetails.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Alle Patienten gleich um eine Bewertung bitten | Rabatte, Geschenke oder andere Anreize |
| Bewertungslink in der Terminbestätigung oder als QR-Code am Empfang | Nur zufriedene Patienten fragen oder negative Bewertungen verhindern |
| Den Patienten Zeit lassen, zu Hause zu bewerten | Patienten auffordern oder drängen, noch in der Praxis zu bewerten |
| Das Team bitten, auf den Link hinzuweisen | Mitarbeitenden eine Zahl an Bewertungen vorgeben |
| Um ehrliches Feedback bitten | Darum bitten, bestimmte Mitarbeitende in der Bewertung zu nennen |
Google untersagt in Rezensionen auch medizinische Daten und andere personenbezogene Angaben. Für Ihre Antwort gilt die Schweigepflicht: Bestätigen Sie nicht, dass jemand Patient war, und nennen Sie weder Termin noch Befund. Formulierungen dafür stehen in Local SEO für Arztpraxen, den vollständigen Ablauf zum Sammeln finden Sie in Google-Bewertungen bekommen.
07
Jameda, Doctolib und andere Portale
Jameda ist ein Bewertungsportal für Ärzte und Zahnärzte, Doctolib vor allem ein Dienst für Online-Terminbuchung. Ein Basisprofil auf Jameda müssen Zahnärzte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel hinnehmen. Gegen einzelne Bewertungen können sie sich über die Prüfpflicht des Portals wehren.
Viele Praxen haben einen Eintrag auf Jameda, ohne ihn angelegt zu haben. Der Bundesgerichtshof hat dazu mehrere Urteile gesprochen.
| Datum und Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|
| 1. März 2016, VI ZR 34/15 | Bestreitet ein Arzt den Behandlungskontakt, muss das Portal den Bewertenden um eine genaue Beschreibung und Belege wie Bonusheft oder Rezept bitten |
| 20. Februar 2018, VI ZR 30/17 | Eine Hautärztin durfte die Löschung verlangen. Das Portal hatte mit verdeckten Vorteilen für zahlende Kunden seine Stellung als neutraler Informationsmittler verlassen |
| 12. Oktober 2021, VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19 | Zwei Zahnärzte scheiterten mit der Löschung. Die geprüfte Gestaltung blieb im Rahmen eines neutralen Informationsmittlers |
| 15. Februar 2022, VI ZR 692/20 | Eine Ärztin scheiterte mit der Löschung ihres Basisprofils |
| 9. August 2022, VI ZR 1244/20 | Das bloße Bestreiten des Behandlungskontakts reicht in der Regel, um die Prüfpflicht des Portals auszulösen |
Doctolib beschreibt sein Angebot für Zahnarztpraxen als Online-Terminbuchung mit automatischen Terminerinnerungen, Recall per SMS und einem Online-Profil. Ob sich ein kostenpflichtiges Paket bei einem Portal lohnt, lässt sich nur an Ihren eigenen Terminzahlen über einige Monate messen. Funktionen und Preise ändern sich, prüfen Sie die Bedingungen direkt beim Anbieter.
- Einträge beanspruchen, damit Sie Adresse, Zeiten und Leistungen selbst pflegen.
- Gleiche Daten überall: Name, Adresse, Telefon und Sprechzeiten wie im Google-Profil.
- Ein Terminweg: Verlinken Sie aus Profil, Website und Portal dieselbe Online-Terminvergabe, damit keine zweiten Kalender entstehen.
08
Barrierefreiheit und Praxisdetails im Profil
Google legt fest, wann ein Eingang als rollstuhlgerecht gilt: etwa einen Meter breit und ohne Stufen. Tragen Sie nur ein, was Sie nachgemessen haben, und beschreiben Sie die Situation zusätzlich auf der Website. Manche Merkmale ergänzt Google aus Angaben von Besuchern.
Google bietet Merkmale für den Eingang, das WC, den Parkplatz und den Aufzug. Ein Aufzug gilt nur als rollstuhlgerecht, wenn er groß genug für einen Rollstuhl ist. Welche Merkmale angezeigt werden, hängt laut Google von Land und Kategorie ab.
- Messen Sie Eingang, Weg zum Behandlungszimmer, WC-Tür und Aufzug selbst nach.
- Nennen Sie auf der Website das Stockwerk, ob es eine Rampe gibt und wo der nächste Behindertenparkplatz ist.
- Zeigen Sie Fotos von Eingang mit Praxisschild, Empfang und Wartebereich, aber keine Patienten.
Alle Merkmale und Googles genaue Maßstäbe stehen in Attribute im Unternehmensprofil.
09
Notdienst und Zahnschmerzen außerhalb der Sprechzeiten
Den zahnärztlichen Notdienst am Wochenende finden Patienten in Deutschland über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ihres Bundeslands. Zeigen Sie auf Ihrer Website, was Patienten mit Zahnschmerzen außerhalb Ihrer Sprechzeiten tun sollen, und tragen Sie Notdienstzeiten im Profil nur ein, wenn Ihre Praxis dann wirklich geöffnet ist.
Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verpflichtet in § 14 grundsätzlich jeden, der an der zahnärztlichen Versorgung teilnimmt, zur Teilnahme am Notfalldienst. Die Techniker Krankenkasse verweist ihre Versicherten für den Notdienst auf die Internetseiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslands. Dort stehen die diensthabenden Praxen mit Adresse und Telefonnummer.
Schritt 01
Seite für Schmerzpatienten
Ein Abschnitt „Zahnschmerzen außerhalb der Sprechzeiten“ nennt, wann die Praxis Schmerzpatienten annimmt und wo der Notdienst der KZV zu finden ist.
Schritt 02
Notdiensttage im Profil
Hat Ihre Praxis an einem Wochenende Notdienst und ist geöffnet, tragen Sie die Zeiten als spezielle Öffnungszeiten ein. Laut Google gelten sie für vorübergehende Änderungen, die regulären Zeiten bleiben unverändert.
Schritt 03
Telefon mit klarer Ansage
Die Ansage außerhalb der Sprechzeiten sagt, wo Patienten Hilfe bekommen.
Schritt 04
Nur ankündigen, was besteht
Schreiben Sie „Notdienst“ oder „Schmerzsprechstunde“ nur, wenn es das zu den genannten Zeiten tatsächlich gibt.
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Die Reihenfolge für Ihre Praxis
Beginnen Sie mit Profil und Kategorie, dann folgen Leistungen und Leistungsseiten, danach die rechtliche Prüfung der Texte, die Portale und der Ablauf für Bewertungen. Zuletzt richten Sie eine regelmäßige Kontrolle von Profil, Notdienstangaben und Bewertungen ein.
Schritt 01
Profil ordnen
Name wie auf dem Praxisschild, genaueste Hauptkategorie, Zahnarztprofile nach Googles Regeln, Dubletten melden.
Schritt 02
Leistungen eintragen
Alle Behandlungen als Leistungen mit sachlicher Beschreibung.
Schritt 03
Leistungsseiten schreiben
Eine Seite je Behandlung mit Antwort im ersten Satz, Ort und Terminweg.
Schritt 04
Texte prüfen lassen
Aussagen zur Wirkung, Bilder und Patientenstimmen vor der Veröffentlichung prüfen lassen.
Schritt 05
Portale angleichen
Einträge beanspruchen, Daten angleichen, einen Terminweg verlinken.
Schritt 06
Bewertungsablauf festlegen
Wer fragt, wann und wie. Wer antwortet, mit Vorlagen ohne Patientendaten.
Schritt 07
Monatlich prüfen
Profil, Sonderzeiten, neue Bewertungen und Anfragen aus dem Profil kontrollieren.
Für therapeutische Praxen gibt es den Artikel SEO für Physiotherapie.
Fragen
Häufige Fragen
Welche Kategorie soll eine Zahnarztpraxis bei Google wählen?
Die genaueste Kategorie, die die Praxis als Ganzes beschreibt, für eine allgemeine Praxis also „Zahnarzt“. Beschränkt sich die Praxis auf ein Fachgebiet, prüfen Sie, ob Google dafür eine eigene Kategorie anbietet. Einzelne Behandlungen tragen Sie als Leistungen ein, nicht als Kategorie.
Darf ich „Implantate“ oder den Ort in den Praxisnamen bei Google schreiben?
Nein. Google verbietet unnötige Zusätze im Unternehmensnamen und kann Profile mit solchen Zusätzen sperren. Der Name entspricht dem auf Ihrem Praxisschild.
Darf ich Patienten in der Praxis um eine Google-Bewertung bitten?
Sie dürfen alle Patienten gleich und ohne Gegenleistung um eine Bewertung bitten. Google verbietet aber, Patienten aufzufordern oder unter Druck zu setzen, solange sie noch vor Ort sind. Ein QR-Code am Empfang oder ein Link in der Terminbestätigung lässt den Patienten die Wahl, später zu bewerten.
Kann ich mein Profil bei Jameda löschen lassen?
In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat in den Jahren 2021 und 2022 Löschklagen gegen Basisprofile abgewiesen, darunter die zweier Zahnärzte. Gegen einzelne Bewertungen können Sie vorgehen, wenn Sie bestreiten, dass ein Behandlungskontakt bestand. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Vorher-Nachher-Bilder auf meiner Website zeigen?
Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verbietet das Heilmittelwerbegesetz solche Vergleiche gegenüber Laien. Der Bundesgerichtshof zählt seit Juli 2025 auch Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn dazu. Lassen Sie jede Verwendung von Ergebnisbildern vorher prüfen.
Soll ich meine Notdienstzeiten im Google-Profil eintragen?
Nur wenn Ihre Praxis zu diesen Zeiten tatsächlich geöffnet ist, und dann als spezielle Öffnungszeiten. Auf der Website erklären Sie zusätzlich, dass Patienten den Notdienst über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ihres Bundeslands finden.
Quellen
- Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google (Name, unabhängige Fachkräfte, Öffnungszeiten)
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmenskategorie verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Dienstleistungen in Ihrem Unternehmensprofil verwalten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmensattribute hinzufügen oder bearbeiten
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Spezielle Öffnungszeiten festlegen
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für Rezensionen)
Google Maps-Hilfe
- Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (§ 14 Notfalldienst, § 21 Werbung, Stand 10/2024)
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Heilmittelwerbegesetz, § 3 Irreführende Werbung
lxgesetze.de
- Das Erfolgsversprechen des Kieferorthopäden (OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Februar 2020, 6 U 219/19)
Rechtslupe
- BGH: Hyaluron-Vorher-Nachher-Werbung verboten (I ZR 170/24)
Plutte Rechtsanwälte
- Bundesgerichtshof untersagt Werbung für Hyaluronspritzen mit Vorher-Nachher-Bildern (31. Juli 2025)
Deutsches Ärzteblatt
- BGH-Urteil zu Bewertungsportalen (VI ZR 34/15, Mitgliederinformation März 2016)
Zahnärztekammer Nordrhein
- Jameda muss Arztprofil löschen (VI ZR 30/17, Urteil vom 20. Februar 2018)
zm online
- Löschen von Jameda-Profilen: BGH-Urteil (VI ZR 488/19 und 489/19, Rheinisches Zahnärzteblatt 3/2022)
Zahnärztekammer Nordrhein
- BGH weist erneut Klage auf Löschung bei Jameda ab (VI ZR 692/20, Urteil vom 15. Februar 2022)
zm online
- Erste Hilfe bei negativen Bewertungen (Rheinisches Zahnärzteblatt 11/2022)
Zahnärztekammer Nordrhein
- Doctolib für die Zahnmedizin (Stand Februar 2026)
Doctolib
- Zahnärztlicher Notdienst (Stand 28. Oktober 2025)
Techniker Krankenkasse
- Dentist (Typ-Hierarchie)
schema.org
- Spamrichtlinien für die Google Websuche (Brückenseiten)
Google Search Central
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