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Local SEO für Apotheken: Profil, Notdienst, E-Rezept und Werberecht

Für Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken in Deutschland und Österreich, die in der lokalen Suche richtig erscheinen wollen. Sie erfahren, wie Sie Profil und Öffnungszeiten pflegen, den Notdienst korrekt zeigen, E-Rezept und Vorbestellung erklären und was Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung dabei erlauben.

Aktualisiert
Lesezeit
13 Minuten
Redaktion
LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck

Die kurze Antwort

Local SEO für Apotheken heißt: ein Google-Unternehmensprofil je Standort mit dem Namen vom Apothekenschild, genauen Öffnungszeiten und Notdiensttagen als spezielle Öffnungszeiten. Auf der Website erklären Sie Leistungen, E-Rezept und Botendienst und verweisen für den Notdienst auf die Suche der Apothekerkammer. Werbung bleibt sachlich, weil Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung enge Grenzen setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Notdienst organisieren die Apothekerkammern. Patienten finden ihn in Deutschland über den Apothekenfinder 22 8 33 und aponet.de, in Österreich nennt die Apothekerkammer den Apothekenruf 1455.
  • Notdiensttage gehören als spezielle Öffnungszeiten ins Profil. Ein Zeitraum darf laut Google höchstens 24 Stunden umfassen, Dienste über Mitternacht teilen Sie auf.
  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das E-Rezept. Über die App können Patienten es vorab an eine Apotheke ihrer Wahl schicken.
  • Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 HWG nur bei Ärzten, Apothekern und anderen dort genannten Fachleuten geworben werden. Die Berufsordnung, etwa die der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, verbietet unter anderem, eine besondere Stellung der eigenen Apotheke vorzutäuschen.
  • Google verbietet Anreize für Bewertungen und Druck auf Kunden, die noch in der Apotheke sind. In Antworten gilt die Verschwiegenheitspflicht.

01

Was bei Apotheken anders ist

Apotheken werden lokal nach denselben Grundsätzen gefunden wie andere Betriebe: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Anders sind der Notdienst, den die Kammern einteilen, das E-Rezept als neuer Weg in die Apotheke und strenge Regeln für Werbung mit Arzneimitteln.

Google nennt für lokale Ergebnisse drei Grundlagen: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Ein besseres Ranking kann laut Google niemand einfordern, auch nicht gegen Bezahlung. Viele Menschen suchen schlicht die nächste geöffnete Apotheke. Umso wichtiger ist, dass Ihre Angaben zu Zeiten und Notdienst stimmen.

Was Apotheken besonders beachten
ThemaWas giltWas Sie tun
NotdienstEinteilung durch die Apothekerkammer, Suche über 22 8 33 und KammerseitenNotdiensttage im Profil eintragen, auf der Website auf die Suche verweisen
E-RezeptEinlösen per Gesundheitskarte, App oder AusdruckErklären, wie Patienten Ihnen ein E-Rezept vorab schicken
LeistungenPharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen, BotendienstNur eintragen, was Sie wirklich anbieten
WerbungHeilmittelwerbegesetz und Berufsordnung der KammerSachlich informieren, keine Sonderstellung behaupten
BewertungenGoogles Richtlinien und VerschwiegenheitspflichtAlle Kunden gleich fragen, ohne Einzelheiten antworten
Was Apotheken besonders beachten

02

Profil, Name und Kategorie

Jede Apotheke bekommt ein Profil je Standort mit dem Namen, der auch am Apothekenschild steht. Zusätze wie „Notdienst“ oder Ortsnamen gehören nicht in den Namen. Als Hauptkategorie wählen Sie die genaueste passende Kategorie aus Googles Liste.

  • Name wie am Schild. Google verbietet, dem Unternehmensnamen unnötige Informationen hinzuzufügen. „Rathaus-Apotheke“ ist richtig, „Rathaus-Apotheke Notdienst Kosmetik Linz“ nicht.
  • Hauptkategorie genau wählen. Google rät zu einer bestimmten statt einer allgemeinen Kategorie und erlaubt keine eigenen Kategorien. Tippen Sie im Feld „Primäre Kategorie“ den Begriff ein und wählen Sie aus der Liste. Für Drogerieartikel oder Kosmetik brauchen Sie keine Kategorie je Sortiment.
  • Apotheke im Einkaufszentrum oder Supermarkt. Google nennt eine Apotheke in einem Supermarkt ausdrücklich als Beispiel für ein Unternehmen, das trotz gemeinsamen Standorts ein eigenes Profil bekommt.
  • Filialen. Jede Filiale ist ein eigener Standort mit eigenem Profil und eigenen Zeiten. Wie Sie mehrere Profile verwalten, steht in Mehrere Standorte bei Google.

Die Österreichische Apothekerkammer nennt in ihrer Broschüre zur Apothekenwerbung Begriffe wie „Wellness“ oder „Beauty“ im Firmennamen als unzulässig. Auch deshalb sollte der Profilname exakt dem eingetragenen Namen entsprechen. Wie Sie die Kategorieliste durchsuchen und Mitbewerber vergleichen, zeigt der Leitfaden zu Google-Kategorien.

03

Notdienst: wie er veröffentlicht wird und was Sie zeigen

Den Notdienst teilen die Apothekerkammern ein und veröffentlichen ihn selbst. In Deutschland finden Patienten die nächste dienstbereite Apotheke über den Apothekenfinder 22 8 33, über aponet.de und die Seiten der Kammern. Ihre Apotheke trägt Notdiensttage als spezielle Öffnungszeiten ins Profil ein und verweist auf der Website auf diese Suche.

Nach § 23 der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die Behörde kann einen Teil der Apotheken davon befreien, wenn die Versorgung durch eine andere Apotheke gesichert ist. Die Kriterien und die Notdienstkreise legen laut ABDA die Apothekerkammern in ihren Richtlinien fest. Nicht dienstbereite Apotheken müssen gut lesbar auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken hinweisen.

Wie Patienten die Notdienstapotheke finden
LandWegQuelle
DeutschlandApothekenfinder 22 8 33: kostenlos unter 0800 00 22 8 33 aus dem Festnetz, 22 8 33 vom Handy (0,69 Euro pro Minute), SMS mit Postleitzahl an 22 8 33 (0,69 Euro pro SMS)Serviceportal Baden-Württemberg, Stand März 2026
Deutschlandaponet.de mit Notdienstsuche; laut ABDA 2025 rund 15,91 Millionen Abfragen des Apothekenfinders, die meisten über aponet.deABDA-Faktenblatt Notdienst, Stand Juni 2026
DeutschlandNotdienstsuche der Landesapothekerkammer, Aushang an jeder geschlossenen ApothekeServiceportal Baden-Württemberg, § 23 ApBetrO
ÖsterreichApothekenruf 1455 der Apothekerkammer: laut Pressemitteilung von 2016 rund um die Uhr zum Ortstarif erreichbar, Bereitschaftsdienste damals auch auf apothekerkammer.at. Prüfen Sie Nummer und Konditionen vor dem Eintrag bei der KammerÖsterreichische Apothekerkammer, Pressemitteilungen 2016 und 2017
Wie Patienten die Notdienstapotheke finden
  1. Schritt 01

    Notdiensttage im Profil

    Tragen Sie jeden Notdienst als spezielle Öffnungszeiten ein. Laut Google gelten sie für vorübergehende Änderungen, die regulären Zeiten bleiben unverändert. Ein Zeitraum darf höchstens 24 Stunden lang sein, einen Dienst über Mitternacht teilen Sie auf zwei Tage auf.

  2. Schritt 02

    Teilnotdienste ebenso

    Seit dem 1. Oktober 2026 sind nach dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz auch Teilnotdienste zuschussfähig, die mindestens 20 bis 22 Uhr abdecken. Die Auszahlung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds; die ABDA nennt in ihrem Faktenblatt 2027 als Start der Zuschüsse. Ob es Teilnotdienste in Ihrem Kammerbezirk gibt, erfahren Sie von der Kammer; in Berlin sind sie laut Apothekerkammer derzeit nicht vorgesehen. Wo Sie einen Teilnotdienst leisten, gehört er als spezielle Öffnungszeiten ins Profil.

  3. Schritt 03

    Notdienstseite auf der Website

    Ein kurzer Abschnitt erklärt, wann Ihre Apotheke Notdienst hat und wo Patienten die aktuell dienstbereite Apotheke finden: 22 8 33, aponet.de und die Suche Ihrer Kammer. Einen eigenen Kalender müssen Sie nicht pflegen, die Kammerdaten sind aktueller.

  4. Schritt 04

    Gebühr offen nennen

    Laut ABDA können Apotheken im Notdienst 2,50 Euro einschließlich Mehrwertsteuer je Inanspruchnahme berechnen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie, wenn die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept „noctu“ ankreuzt.

  5. Schritt 05

    Telefonansage prüfen

    Außerhalb der Öffnungszeiten nennt die Ansage die Rufnummer 22 8 33 oder in Österreich 1455.

04

Leistungen im Profil und auf der Website

Tragen Sie im Profil die Leistungen ein, die Ihre Apotheke tatsächlich anbietet, etwa pharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen oder den Botendienst. Jede wichtige Leistung bekommt zusätzlich eine kurze Seite auf der Website mit Ablauf, Voraussetzungen und Terminweg.

Laut Google können Unternehmen bestimmter Kategorien Leistungen aus Vorschlägen wählen oder eigene Leistungen mit Beschreibung anlegen. Im Namen einer eigenen Leistung sollen keine Preise, Telefonnummern oder personenbezogenen Daten stehen. Eigene Leistungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, lehnt Google automatisch ab. Sucht jemand in der Nähe nach einer Leistung, die Sie anbieten, kann Google sie im Profil hervorheben.

Typische Leistungen einer Apotheke in Deutschland
LeistungWas giltWas Sie zeigen
Pharmazeutische DienstleistungenSeit Juni 2022 fünf Leistungen, unter anderem erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, Risikoerfassung bei Bluthochdruck und Üben der InhalationstechnikFür wen die Leistung gedacht ist, Ablauf, Terminweg
ImpfungenSeit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker nach entsprechender Schulung Personen ab 18 Jahren mit Totimpfstoffen impfenNur die Impfungen, die Ihre Apotheke wirklich anbietet, mit Terminweg
BotendienstNach § 17 Abs. 2 ApBetrO ohne Versanderlaubnis zulässig, je Empfänger getrennt verpacktLiefergebiet, Bestellschluss, Lieferzeiten
Vorbestellung und E-RezeptPatienten können ein E-Rezept per App an eine Apotheke ihrer Wahl schickenAbholzeiten und wie die Vorbestellung abläuft
Typische Leistungen einer Apotheke in Deutschland

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten. Es sieht neue pharmazeutische Dienstleistungen vor. Laut Pharmazeutischer Zeitung (Stand Juli 2026) muss aber erst die Bundesapothekerkammer Arbeitsempfehlungen erarbeiten, und der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband müssen Leistungsbeschreibung und Vergütung festlegen. Kündigen Sie eine neue Leistung im Profil erst an, wenn Sie sie tatsächlich erbringen.

05

E-Rezept, Vorbestellung und Abholung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung für verschreibungspflichtige Arzneimittel das E-Rezept. Patienten lösen es mit der Gesundheitskarte, der App oder einem Ausdruck ein und können es per App vorab einer Apotheke zuweisen. Erklären Sie auf Ihrer Website, wie das bei Ihnen funktioniert.

Laut gematik gibt es drei Wege: die elektronische Gesundheitskarte, die im Kartenlesegerät der Apotheke ausgelesen wird, die App „Das E-Rezept“ und einen Ausdruck mit Rezeptcode aus der Praxis. In der App wählen Patienten eine Apotheke, reservieren dort ein Arzneimittel zur Abholung oder lassen es liefern. Laut dem Gesundheitsportal des Bundes ist das Arzneimittel nach der Zuweisung bis zur Lieferung oder Abholung reserviert. Die App enthält eine Apothekensuche, unter anderem mit einem Filter für aktuell geöffnete Apotheken.

  1. Schritt 01

    Seite „E-Rezept bei uns“

    Beschreiben Sie in wenigen Sätzen die drei Wege und was Patienten nach dem Zuweisen in der App erwarten: Benachrichtigung, Abholzeit, Botendienst.

  2. Schritt 02

    Abholzeiten nennen

    Ab wann eine Vorbestellung meist abholbereit ist und wie lange sie zurückgelegt wird. Nennen Sie nur Zeiten, die Sie einhalten.

  3. Schritt 03

    Gleiche Zeiten überall

    Öffnungszeiten auf Website, Google-Profil und in Apothekenverzeichnissen müssen übereinstimmen, weil Patienten auch über die Apothekensuche der App zu Ihnen kommen.

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06

Werberecht: Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 HWG nur bei Ärzten, Apothekern und anderen dort genannten Fachleuten geworben werden, nicht gegenüber Patienten. Die Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg verbietet als Beispiel außerdem, eine besondere Stellung der eigenen Apotheke vorzutäuschen, Zuwendungen zu gewähren, die die freie Apothekenwahl beeinflussen können, und Werbung, die einen Mehr- oder Fehlgebrauch von Arzneimitteln fördert.

Heilmittelwerbegesetz. § 10 Abs. 1 HWG erlaubt Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubt Handel treiben. Nach § 3 HWG ist Werbung irreführend, wenn sie einem Mittel Wirkungen beilegt, die es nicht hat, oder fälschlich den Eindruck erweckt, ein Erfolg sei sicher. Das gilt auch für Texte im Profil, in Beiträgen und auf der Website.

Berufsordnung. Als Beispiel die Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (das veröffentlichte Dokument trägt den Stand 25. Juni 2020): § 18 verpflichtet, unlautere Wettbewerbsmaßnahmen zu unterlassen. § 19 nennt Beispiele, darunter das Vortäuschen einer besonderen Stellung der eigenen Apotheke, insbesondere durch irreführende Namensgebung, Zuwendungen beim Arzneimittelverkauf, die die freie Apothekenwahl beeinflussen können, und Werbung, die einen Mehr- oder Fehlgebrauch fördert. § 12 verbietet Absprachen über die Zuweisung von Verschreibungen. Ein Satz wie „Ihr Arzt im Haus schickt Sie direkt zu uns“ ist deshalb heikel.

Österreich. Die Broschüre „Apothekenwerbung: Was ist erlaubt?“ der Österreichischen Apothekerkammer (Stand Jänner 2026) erlaubt die eigene Website, Profile in sozialen Netzwerken und die Verbesserung des eigenen Suchmaschinenrankings. Unzulässig sind dort unter anderem Bezeichnungen wie „Beste Apotheke“ oder „Premium Apotheke“ und Werbung mit Rabatten oder Aktionspreisen für Arzneimittel. Newsletter sind nur mit Einwilligung erlaubt.

Formulierungen für Profil und Website
Eher unproblematischPrüfen lassen oder vermeiden
„Wir beraten Sie bei der Einnahme mehrerer Arzneimittel.“Werbung für ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Arzneimittel
„Grippeschutzimpfung nach Terminvereinbarung“, wenn angeboten„Die beste Apotheke in Graz“
Öffnungszeiten, Notdiensttage, Botendienstgebiet„Kostenlose Blutdruckmessung“ ohne Prüfung der Berufsordnung
Fotos von Offizin, Team und Eingang„Hilft garantiert gegen Erkältung“
Formulierungen für Profil und Website

07

Bewertungen sammeln und beantworten

Sie dürfen alle Kunden um eine Bewertung bitten, ohne Gegenleistung und ohne Vorauswahl. Google verbietet Anreize wie Rabatte, Druck auf Kunden in der Apotheke und Bewertungsquoten für das Team. In Antworten nennen Sie keine Arzneimittel und keine Gesundheitsdaten, denn für Apotheker gilt die Verschwiegenheitspflicht.

Bewertungen nach Googles Richtlinien
ErlaubtNicht erlaubt
Alle Kunden gleich um eine Bewertung bittenRabatte, Gutscheine, Zugaben oder andere Anreize
QR-Code am Ausgang oder Link auf dem KassenbonKunden auffordern oder drängen, noch in der Apotheke zu bewerten
Um ehrliches Feedback bittenNur zufriedene Kunden fragen oder negative Bewertungen verhindern
Das Team bitten, auf den Link hinzuweisenMitarbeitenden eine Zahl an Bewertungen vorgeben oder um Nennung bestimmter Mitarbeitender bitten
Bewertungen nach Googles Richtlinien

Google untersagt in Rezensionen medizinische Daten und andere personenbezogene Angaben ohne Einwilligung. Die Berufsordnung verpflichtet Apothekerinnen und Apotheker zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen im Beruf bekannt wird (§ 14 der Berufsordnung Baden-Württemberg). Bestätigen Sie in einer Antwort also nicht, dass jemand bei Ihnen ein bestimmtes Arzneimittel geholt hat. Formulierungen dafür stehen in Local SEO für Arztpraxen, den Ablauf zum Sammeln in Google-Bewertungen bekommen.

08

Website, strukturierte Daten und KI-Antworten

Die Website ist die Quelle, aus der Suchmaschinen und KI-Systeme Ihre Leistungen, Zeiten und Hinweise lesen. Stellen Sie Öffnungszeiten, Notdienstverweis, Leistungen und E-Rezept als Text dar. Für Apotheken gibt es bei schema.org den Typ „Pharmacy“, der unter anderem von LocalBusiness abgeleitet ist.

  • Startseite: Name, Adresse, Telefon, Öffnungszeiten und ein Satz zum Notdienst mit Verweis auf 22 8 33 oder 1455.
  • Eine Seite je wichtiger Leistung: Impfung, Medikationsberatung, Botendienst, E-Rezept. Antwort im ersten Satz, danach Ablauf und Terminweg.
  • Text statt Bild: Öffnungszeiten und Liefergebiete als HTML-Text, nicht als Foto eines Aushangs.
  • Strukturierte Daten passend zum sichtbaren Text. Die Umsetzung zeigt LocalBusiness Schema implementieren.

09

Die Reihenfolge für Ihre Apotheke

Beginnen Sie mit Name, Kategorie und Öffnungszeiten im Profil, tragen Sie dann alle Notdiensttage ein und ergänzen Sie die Leistungen. Danach folgen die Website mit Notdienst- und E-Rezept-Seite, die Prüfung der Texte nach Werberecht und ein fester Ablauf für Bewertungen.

  1. Schritt 01

    Profil ordnen

    Name wie am Schild, genaue Hauptkategorie, ein Profil je Filiale, Dubletten melden.

  2. Schritt 02

    Notdienstplan übertragen

    Sobald die Kammer den Plan veröffentlicht, alle Notdienst- und Teilnotdiensttage als spezielle Öffnungszeiten eintragen, Feiertage bestätigen.

  3. Schritt 03

    Leistungen eintragen

    Nur angebotene Leistungen mit sachlicher Beschreibung, ohne Preise im Namen.

  4. Schritt 04

    Website ergänzen

    Seiten zu Notdienst, E-Rezept, Botendienst und Leistungen, jeweils mit Antwort im ersten Satz.

  5. Schritt 05

    Texte prüfen

    Profil, Beiträge und Website auf Aussagen prüfen, die gegen HWG oder Berufsordnung verstoßen könnten.

  6. Schritt 06

    Bewertungen als Ablauf

    Alle Kunden gleich fragen, nichts dafür anbieten, Antworten ohne Gesundheitsdaten.

Fragen

Häufige Fragen

Soll ich meine Notdienste im Google-Profil eintragen?

Ja, als spezielle Öffnungszeiten für jeden Notdiensttag. Laut Google darf ein Zeitraum höchstens 24 Stunden lang sein, einen Dienst über Mitternacht teilen Sie deshalb auf zwei Tage auf. Die regulären Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Wo finden Patienten die Notdienstapotheke?

In Deutschland über den Apothekenfinder 22 8 33, kostenlos unter 0800 00 22 8 33 aus dem Festnetz, über aponet.de und die Suche der Landesapothekerkammer. Geschlossene Apotheken müssen auf die nächste dienstbereite Apotheke hinweisen. In Österreich hilft der Apothekenruf 1455.

Darf ich auf meiner Website für Arzneimittel werben?

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gegenüber Patienten, das verbietet § 10 HWG. Für andere Arzneimittel gelten die übrigen Regeln des HWG und der Berufsordnung, etwa das Verbot irreführender Werbung. Konzentrieren Sie sich auf Leistungen, Zeiten und Beratung und lassen Sie Werbetexte prüfen.

Darf ich Kunden für eine Google-Bewertung einen Gutschein geben?

Nein. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte für Bewertungen. Fragen Sie alle Kunden gleich, ohne Gegenleistung und ohne Druck, solange sie noch in der Apotheke sind.

Wie bekomme ich E-Rezepte vorab in meine Apotheke?

Patienten können ihr E-Rezept in der App „Das E-Rezept“ einer Apotheke ihrer Wahl zuweisen. Erklären Sie auf Ihrer Website, wie das abläuft, wann die Vorbestellung abholbereit ist und ob Sie liefern. Achten Sie darauf, dass Ihre Öffnungszeiten überall gleich sind.

Quellen

  1. Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  2. Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google (Name, Abteilungen, gemeinsamer Standort)

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  3. Unternehmenskategorie verwalten

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  4. Dienstleistungen in Ihrem Unternehmensprofil verwalten

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  5. Unternehmensattribute hinzufügen oder bearbeiten

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  6. Spezielle Öffnungszeiten festlegen

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  7. Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für Rezensionen)

    Google Maps-Hilfe

  8. Faktenblatt Notdienst (Stand Juni 2026)

    ABDA

  9. Apothekennotdienst finden (Serviceportal Baden-Württemberg, freigegeben 27.03.2026)

    Stadt Heidelberg / service-bw

  10. § 23 ApBetrO Dienstbereitschaft

    lxgesetze.de

  11. § 17 ApBetrO Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln (Botendienst)

    lxgesetze.de

  12. § 10 HWG Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

    lxgesetze.de

  13. § 3 HWG Irreführende Werbung

    lxgesetze.de

  14. Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (§§ 12, 14, 18, 19)

    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  15. Apothekenwerbung: Was ist erlaubt? (Stand Jänner 2026)

    Österreichische Apothekerkammer

  16. Apotheken-Bereitschaftsdienste gefragt und hoch geschätzt (Apothekenruf 1455, 21.12.2016)

    Österreichische Apothekerkammer via pressetext

  17. E-Rezept: Pressetext allgemein

    gematik

  18. Das E-Rezept (Stand 29.09.2025)

    gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit

  19. Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind da (10.06.2022)

    Pharmazeutische Zeitung

  20. ApoVWG ab morgen in Kraft (01.07.2026)

    Pharmazeutische Zeitung

  21. ApoVWG: Was tritt wann in Kraft? (02.07.2026)

    Pharmazeutische Zeitung

  22. Apothekenreform: Wann starten die neuen Leistungen? (12.06.2026)

    APOTHEKE ADHOC

  23. Google sperrt Apotheken-Konto (05.01.2026)

    Pharmazeutische Zeitung

  24. Pharmacy (Typ-Hierarchie)

    schema.org

  25. Teilnotdienste ab Oktober (17. Juli 2026)

    APOTHEKE ADHOC

  26. Totimpfstoffe, Impfausweis, Doku: Impfen in Apotheken (30.06.2026)

    APOTHEKE ADHOC

  27. Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  28. Apothekenruf 1455 begrüßt Gesundheitstelefon 1450 (13.04.2017)

    Österreichische Apothekerkammer via pressetext

Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, beschreiben wir die Methode. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@localdominate.org.