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Local SEO für Steuerberater: Mandanten gewinnen im Rahmen von StBerG und BOStB

Für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Kanzleiteams in Deutschland, mit einem kurzen Blick auf Österreich und die Schweiz. Sie erfahren, was Berufsrecht und Google bei Profil, Titeln und Bewertungen verlangen, wie Sie Seiten je Leistung und Zielgruppe aufbauen und wie Anfragen mit Unterlagen sicher in die Kanzlei kommen.

Aktualisiert
Lesezeit
13 Minuten
Redaktion
LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck

Die kurze Antwort

Steuerkanzleien werden lokal gefunden wie andere Betriebe: über ein korrektes Google-Profil je Standort, eine Website mit einer Seite je Leistung und echte Bewertungen. Besonders sind drei Punkte. Werbung muss nach § 57a StBerG sachlich sein, Titel regelt § 9 BOStB, und die Verschwiegenheit gilt in jeder Bewertungsantwort und für jedes hochgeladene Dokument.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbung ist nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielt (§ 57a StBerG). § 9 BOStB verbietet zusätzlich, berufswidrige Werbung durch Dritte zu veranlassen oder zu dulden.
  • Amtliche Fachberaterbezeichnungen gibt es nach der Fachberaterordnung nur zwei: Internationales Steuerrecht sowie Zölle und Verbrauchsteuern. Andere Zusätze müssen räumlich vom Namen und der Berufsbezeichnung getrennt sein und dürfen nicht verwechselbar sein.
  • Jeder echte Standort mit Mandantenverkehr bekommt ein Profil. Eine Kurzbezeichnung der Kanzlei muss bei mehreren Standorten einheitlich verwendet werden.
  • Eine Seite je Leistung und je Zielgruppe ersetzt keine Stadtseiten auf Vorrat. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer ist ein echter Eintrag, den Sie über Ihre Kammer korrekt halten.
  • Unterlagen gehören nicht in ein einfaches Kontaktformular oder eine unverschlüsselte E-Mail. Externe Upload-Dienste brauchen einen Vertrag nach § 62a StBerG.

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Was bei Steuerkanzleien anders ist

Die Grundlagen von Local SEO gelten auch für Steuerkanzleien. Anders sind das Berufsrecht der Steuerberater, die Fachberatertitel, das amtliche Steuerberaterverzeichnis und der Umgang mit Unterlagen, die Mandanten schon bei der ersten Anfrage schicken wollen.

Wie Google lokale Treffer sortiert, steht im Leitfaden Local SEO. Die Regeln, die Anwalts- und Steuerkanzleien gemeinsam haben, etwa zu Kanzlei- und Personenprofilen oder zu Bewertungsantworten, behandelt Local SEO für Anwälte und Kanzleien. Dieser Artikel geht nur auf das ein, was für Steuerberater hinzukommt oder anders ist.

Was Steuerkanzleien zusätzlich beachten
ThemaRechtsgrundlage oder RegelFolge für Ihre Sichtbarkeit
Werbung§ 57a StBerG, § 9 BOStBSachliche Leistungsseiten, keine Superlative, auch Portale und Agenturen müssen das einhalten
Titel und ZusätzeFachberaterordnung, § 9 Abs. 2 bis 5 BOStBFachberater nur wie verliehen und personenbezogen, sonstige Zusätze räumlich getrennt
Verzeichnis§ 86b StBerGEin amtlicher Eintrag mit Ihren Kammerdaten, der zu Profil und Website passen sollte
Unterlagen§ 57 und § 62a StBerG, Art. 32 DSGVOAnfrageweg mit sicherem Upload statt Anhängen per Formular
Was Steuerkanzleien zusätzlich beachten

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Werberecht: § 57a StBerG und § 9 BOStB

§ 57a StBerG erlaubt Werbung nur, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer ergänzt in § 9, dass Sie berufswidrige Werbung auch nicht durch Dritte veranlassen oder dulden dürfen.

Nach § 57 Abs. 1 StBerG üben Steuerberater ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Werbung aus. § 57a StBerG beschreibt, was erlaubt ist: sachliche Information über die Tätigkeit. Die Berufsordnung (BOStB) in der seit 1. August 2022 geltenden Fassung wiederholt das in § 9 Abs. 1 und stellt klar, dass berufswidrige Werbung insbesondere bei wettbewerbswidriger Werbung vorliegt.

Für Local SEO ist der letzte Satz von § 9 Abs. 1 BOStB wichtig: Es ist unzulässig, berufswidrige Werbung durch Dritte zu veranlassen oder zu dulden. Das betrifft Agenturen, die Ihre Profiltexte schreiben, und Portale, auf denen Ihre Kanzlei mit Werbeaussagen erscheint. Prüfen Sie, was dort in Ihrem Namen steht.

Formulierungen auf Website und Profil
SachlichLassen Sie das prüfen oder vermeiden Sie es
„Wir erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen und GmbHs.“„Die beste Steuerkanzlei der Stadt“
„Lohnbuchhaltung für Betriebe bis 50 Mitarbeitende, Übergabe der Unterlagen digital oder persönlich.“„Wir holen für jeden Mandanten die maximale Erstattung heraus.“
Ablauf, Erreichbarkeit und Abrechnungsgrundlagen beschreibenGezielte Ansprache einzelner Personen mit einem konkreten Steuerfall
Mitgliedschaften und Qualifikationen, die Sie tatsächlich habenTitel, die wie eine amtliche Fachberaterbezeichnung klingen
Formulierungen auf Website und Profil

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Fachberater, Schwerpunkte und andere Zusätze

Die Fachberaterordnung kennt zwei amtliche Bezeichnungen: Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie für Zölle und Verbrauchsteuern. Sie werden von der Kammer verliehen und gehören zur Person. Alle anderen Zusätze, etwa aus Lehrgängen, sind erlaubt, wenn sie räumlich getrennt stehen, nicht verwechselbar sind und auf echten Kenntnissen beruhen.

  • Amtliche Fachberater. § 1 der Fachberaterordnung nennt „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“. Die Bezeichnung darf nur zusammen mit der Berufsbezeichnung geführt werden. Voraussetzung ist unter anderem eine Bestellung seit mindestens drei Jahren, verliehen wird sie von der zuständigen Steuerberaterkammer.
  • Fortbildung. Wer einen Fachberatertitel führt, muss jedes Jahr mindestens zehn Zeitstunden Fortbildung auf dem Gebiet nachweisen. Ohne Nachweis kann die Kammer die Verleihung widerrufen. Ein veralteter Titel auf Website und Profil ist deshalb mehr als ein Schönheitsfehler.
  • Andere Bezeichnungen. Hinweise auf Lehrgänge oder Verbandsbezeichnungen dürfen nur mit klarer räumlicher Trennung von Name und Berufsbezeichnung „Steuerberater“ stehen. Sie sind unzulässig, wenn sie mit einer Fachberaterbezeichnung verwechselt werden können oder sonst irreführen (§ 9 Abs. 2 BOStB).
  • Nachweisbare Kenntnisse. Wer Bezeichnungen als Hinweis auf besondere Qualifikationen verwendet, muss im genannten Gebiet theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können (§ 9 Abs. 3 BOStB).
  • Personenbezogen. Berufs- und Fachberaterbezeichnungen werden personenbezogen geführt (§ 9 Abs. 5 BOStB). Schreiben Sie also „Fachberaterin für Internationales Steuerrecht“ bei der Person auf der Teamseite, nicht als Eigenschaft der ganzen Kanzlei.

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Google-Profil je Standort und für einzelne Berater

Jeder echte Standort mit Mandantenverkehr kann ein eigenes Profil haben. Einzelne Steuerberater brauchen nur dann ein eigenes Profil, wenn sie mit eigenem Mandantenstamm am Standort direkt erreichbar sind. Kanzleipersonal ohne eigenen Mandantenstamm legt keine eigenen Profile an.

Google beschreibt unabhängige Fachkräfte als Experten mit Kundenverkehr und üblicherweise eigenem Kundenstamm und nennt als Beispiele Ärzte, Anwälte und Finanzberater. Steuerberater stehen nicht ausdrücklich in der Liste. Wenn Sie der Beschreibung entsprechen, gelten für Sie dieselben Regeln, die der Kanzleiartikel im Detail erklärt: ein Profil für den Standort, Personenprofile nur mit dem Namen der Person, keine mehreren Profile für verschiedene Fachgebiete.

  1. Schritt 01

    Ein Profil je echtem Standort

    Zweigstellen mit eigenem Empfang und festen Zeiten bekommen ein eigenes Profil. Ein Besprechungsraum, den Sie gelegentlich mieten, oder eine reine Postanschrift reichen nicht.

  2. Schritt 02

    Einheitlicher Name

    Führen Sie eine Kurzbezeichnung, muss sie bei mehreren Standorten einheitlich verwendet werden (§ 9 Abs. 4 BOStB). Das passt zu Googles Regel, den echten Namen zu nutzen, und hält die Daten über alle Profile gleich.

  3. Schritt 03

    Kategorie nach Tätigkeit

    Wählen Sie die Hauptkategorie, die Ihre Tätigkeit am genauesten beschreibt, und so wenige weitere wie möglich. Google sagt ausdrücklich: Kategorien beschreiben, was der Betrieb ist, nicht was er hat. Eine Kategorie wie Finanzberatung nur, wenn das am Standort tatsächlich angeboten wird.

  4. Schritt 04

    Zeiten oder Termin

    Google bittet Unternehmen, die nur nach Vereinbarung arbeiten, keine Öffnungszeiten anzugeben. Hat Ihr Sekretariat feste Telefon- und Empfangszeiten, tragen Sie diese ein.

  5. Schritt 05

    Leistungen und Beschreibung

    Leistungen einzeln eintragen, Beschreibung sachlich halten. Die übrigen Felder erklärt Google Unternehmensprofil optimieren.

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Seiten je Leistung und je Zielgruppe

Mandanten suchen nach ihrer Aufgabe, etwa Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Existenzgründung oder Erbschaftsteuer, und oft nach ihrer Lage als Selbstständige, Handwerksbetrieb oder Arztpraxis. Eine eigene Seite je Leistung und je Zielgruppe, die Sie wirklich betreuen, beantwortet diese Suchen besser als eine Liste unter „Leistungen“.

Was auf eine Leistungsseite gehört
LeistungWas Interessenten wissen wollenWas Sie sachlich zeigen können
JahresabschlussFür welche Rechtsformen, welche Unterlagen, bis wannRechtsformen, Ablauf, Übergabe der Belege, Ansprechperson
LohnbuchhaltungAb welcher Größe, wie Daten übermittelt werdenBetriebsgrößen, Monatsablauf, Übermittlungswege
ExistenzgründungWas vor dem ersten Termin vorbereitet sein sollteTypische Fragen der Gründung, Erstgespräch, Unterlagenliste
ErbschaftsteuerWer berät, wie vertraulich, wie schnell ein TerminZuständige Person, Ablauf, Hinweis auf vertrauliche Übermittlung
Was auf eine Leistungsseite gehört

Zielgruppenseiten funktionieren nach demselben Muster. Eine Seite für Handwerksbetriebe erklärt, wie Sie mit Baustellenbelegen und Lohnabrechnung im Betrieb umgehen. Eine Seite für Arztpraxen beschreibt die Abläufe, die Praxen kennen. Wie diese Zielgruppen selbst gefunden werden, zeigen Local SEO für Handwerker und Local SEO für Arztpraxen. Unsere Übersicht für Praxen und Kanzleien finden Sie auf Practices (englische Seite).

  • Wer bearbeitet es. Name, Berufsbezeichnung, Fachberatertitel wie verliehen, Datum der letzten fachlichen Prüfung des Textes.
  • Wo und wie erreichbar. Adresse, Telefonzeiten, Terminweg, digitale Übergabe. Dieselben Daten wie im Profil, mehr dazu in NAP-Konsistenz.
  • Begriffe der Mandanten. Welche Wörter Ihre Interessenten verwenden, finden Sie mit der Methode aus Local SEO Keywords finden.
  • Maschinenlesbar. Schema.org kennt den Typ AccountingService als Unterart von LocalBusiness. Wie Sie Adresse und Zeiten auszeichnen, steht in Schema Markup für Local SEO.
  • Klare erste Sätze. KI-Assistenten zitieren Seiten, die eine Frage im ersten Satz beantworten. Mehr dazu in ChatGPT Search für lokale Unternehmen.

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Das amtliche Steuerberaterverzeichnis und weitere Einträge

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b StBerG ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Kammermitglieder und eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften. Die Daten kommen aus dem Berufsregister Ihrer Kammer, der Abruf ist für jeden kostenlos. Halten Sie diesen Eintrag über Ihre Kammer aktuell, denn er ist die amtliche Referenz für Ihre Kanzleidaten.

Das Verzeichnis dient laut Gesetz der Information von Behörden, Gerichten und Rechtsuchenden. Eingetragen werden unter anderem Name, Berufsbezeichnung, Anschrift der beruflichen Niederlassung, geschäftliche Telefonnummer, E-Mail und Internetadresse, bei Gesellschaften auch die weiteren Beratungsstellen. Verantwortlich für die Richtigkeit ist die zuständige Steuerberaterkammer. Änderungen melden Sie deshalb dort, nicht beim Verzeichnis selbst.

  • Gleiche Schreibweise. Name, Adresse und Telefonnummer im Verzeichnis, im Google-Profil und im Impressum sollten übereinstimmen.
  • Weitere Beratungsstellen. Sind Zweigstellen im Register eingetragen, sollte jede auch auf der Website mit eigener Seite erscheinen.
  • Private Portale. Prüfen Sie Einträge in allgemeinen Verzeichnissen und Branchenportalen, bevor Sie für Pakete zahlen. Was dort in Ihrem Namen beworben wird, fällt unter § 9 Abs. 1 BOStB.
  • Verbände und Kammern. Mitgliedschaften mit Eintrag und Link sind echte Erwähnungen mit Ortsbezug. Wie Sie solche Links aufbauen, zeigt Lokaler Linkaufbau.

Kostenloser Check

Wie steht Ihre Steuerkanzlei bei Google da?

Wir prüfen Google-Profile, Ihren Eintrag im Steuerberaterverzeichnis und Ihre Leistungsseiten und schicken Ihnen innerhalb von zwei Werktagen bis zu drei Punkte, die Sie zuerst angehen sollten. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Mandantendaten brauchen wir dafür nicht.

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Bewertungen sammeln und mit Verschwiegenheit antworten

Sie dürfen Mandanten um Bewertungen bitten, ohne Gegenleistung und ohne Auswahl nach Zufriedenheit. In Antworten bestätigen Sie nie, dass jemand Mandant ist. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, und § 203 StGB nennt Steuerberater ausdrücklich.

Googles Richtlinien verbieten Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen für eine Bewertung, das gezielte Bitten um positive Rezensionen und Bewertungen von aktuellen oder früheren Mitarbeitenden. Der vollständige Ablauf steht in Google-Bewertungen bekommen, Formulierungen für Antworten in Negative Google-Bewertungen.

  • Zeitpunkt. Nach einem abgeschlossenen Arbeitsschritt, etwa nach Übergabe des Jahresabschlusses, und bei allen Mandanten auf dieselbe Weise.
  • Neutraler Weg. Ein Hinweis mit Bewertungslink in der Abschlussmail verrät nichts. Eine Nachricht mit Steuerjahr oder Bescheidbetrag im Betreff schon.
  • Antworten ohne Mandatsbezug. Keine Beträge, keine Fristen, keine Aussagen dazu, wer Unterlagen wann geliefert hat. Auch eine Antwort auf eine unfaire Kritik ist kein Grund, Details zu nennen.
  • Fester Ablauf. Wer antwortet, mit welchen Vorlagen, wer bei Unsicherheit entscheidet.

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Saisonale Nachfrage messen statt raten

Viele Kanzleien vermuten Spitzen rund um Abgabefristen und den Jahreswechsel. Wann Ihre eigenen Suchanfragen tatsächlich steigen, zeigt der Leistungsbericht der Google Search Console. Planen Sie Inhalte und Kapazität nach diesen eigenen Daten, nicht nach allgemeinen Kalendern.

  1. Schritt 01

    Zeitraum wählen

    Öffnen Sie in der Search Console den Leistungsbericht für die Websuche und stellen Sie den längsten verfügbaren Zeitraum ein.

  2. Schritt 02

    Nach Leistung filtern

    Filtern Sie Suchanfragen nach Begriffen wie „Jahresabschluss“, „Lohnbuchhaltung“, „Erbschaft“ oder „Gründung“ und sehen Sie sich die Impressionen im Zeitverlauf an.

  3. Schritt 03

    Jahre vergleichen

    Vergleichen Sie dieselben Monate verschiedener Jahre. Erst wenn sich ein Muster wiederholt, ist es eine Saison.

  4. Schritt 04

    Profil daneben legen

    Die Leistungsdaten im Google-Profil zeigen Anrufe, Routen und Website-Klicks. Steigen sie im selben Zeitraum, bestätigt das das Muster.

  5. Schritt 05

    Vorher handeln

    Aktualisieren Sie die betroffenen Leistungsseiten einige Wochen vor dem Anstieg und prüfen Sie, ob Ihre Kanzlei dann neue Mandate überhaupt annehmen kann.

Positionen im Kartenblock messen Sie getrennt davon über ein Raster im Einzugsgebiet. Wie das geht, beschreibt Google-Maps-Ranking verbessern.

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Anfrageweg und Datenschutz beim Dokumenten-Upload

Eine gute Sichtbarkeit bringt Anfragen, oft mit Bescheiden oder Belegen im Anhang. Fragen Sie im ersten Kontakt nur ab, was Sie für die Einordnung brauchen, und bieten Sie für Unterlagen einen verschlüsselten Upload an. Ein externer Dienstleister dafür braucht einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht nach § 62a StBerG.

  1. Schritt 01

    Kurzes Erstformular

    Name, Kontaktweg, Anliegen in Stichworten, gewünschte Leistung. Keine Steuer-ID, keine Bescheide, keine Gesundheits- oder Vermögensdetails im ersten Schritt.

  2. Schritt 02

    Unterlagen erst nach Annahme

    Fordern Sie Dokumente erst an, wenn klar ist, dass Sie das Mandat übernehmen können. Das senkt die Menge an Daten, die Sie verwahren müssen.

  3. Schritt 03

    Sicherer Upload

    Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und nennt Verschlüsselung ausdrücklich. Für Steuerunterlagen ist ein verschlüsselter Upload angemessener als ein Formularanhang oder eine einfache E-Mail.

  4. Schritt 04

    Dienstleister vertraglich binden

    Hosting, Formular- und Upload-Dienste erhalten Zugang zu geschützten Daten. § 62a StBerG verlangt eine sorgfältige Auswahl und einen Vertrag in Textform, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Diensten im Ausland muss der Schutz dort vergleichbar sein.

  5. Schritt 05

    Eine Adresse für alle Wege

    Profil, Website und Verzeichnisse verlinken dieselbe Kontakt- oder Terminseite, damit keine Anfrage in einem vergessenen Postfach landet.

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Kurz zu Österreich und der Schweiz

In Österreich ist Steuerberater ein Wirtschaftstreuhandberuf nach dem WTBG 2017, mit eigener Verschwiegenheitspflicht und Ausübungsrichtlinien der Kammer. Für Schweizer Treuhänder gelten andere Regeln als für deutsche Steuerberater, der Kanton Tessin etwa verlangt für Treuhandtätigkeiten eine Bewilligung.

Österreich. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 verpflichtet Steuerberater, sich bei Ausübung des Berufs als „Steuerberater“ zu bezeichnen, und erlaubt zusätzlich die Bezeichnung „Wirtschaftstreuhänder“ (§ 73 WTBG 2017). § 80 regelt die Verschwiegenheit über anvertraute Angelegenheiten. Das standesgemäße Verhalten im Geschäftsverkehr regelt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder per Verordnung in Ausübungsrichtlinien (§ 72 WTBG 2017). Prüfen Sie Werbeaussagen an diesen Richtlinien. Allgemeine Besonderheiten der österreichischen Suche fasst Local-SEO-Trends Österreich zusammen.

Schweiz. Im Kanton Tessin unterliegen Treuhandtätigkeiten für Dritte nach dem kantonalen Gesetz über die Ausübung der Treuhandberufe einer Bewilligung. Nennen Sie Abschlüsse und Verbandsmitgliedschaften so, wie sie lauten, und wahren Sie in Bewertungsantworten dieselbe Zurückhaltung wie in Deutschland. Sprachen und Verzeichnisse behandelt Local SEO Schweiz.

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Reihenfolge für Ihre Kanzlei

Beginnen Sie mit den amtlichen Daten bei Ihrer Kammer und den Google-Profilen, dann folgen Leistungs- und Zielgruppenseiten, danach Anfrageweg, Bewertungen und Messung. So stimmen die Daten überall, bevor mehr Menschen auf die Kanzlei aufmerksam werden.

  1. Schritt 01

    Kammerdaten prüfen

    Eintrag im Steuerberaterverzeichnis kontrollieren, Abweichungen über die Kammer korrigieren lassen.

  2. Schritt 02

    Profile ordnen

    Ein Profil je echtem Standort, einheitliche Kurzbezeichnung, Personenprofile nur nach Googles Regeln, Dubletten melden.

  3. Schritt 03

    Titel prüfen

    Fachberaterbezeichnungen wie verliehen und personenbezogen, sonstige Zusätze räumlich getrennt und nicht verwechselbar.

  4. Schritt 04

    Leistungsseiten schreiben

    Je eine Seite für Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Existenzgründung, Erbschaftsteuer und für jede Zielgruppe, die Sie wirklich betreuen.

  5. Schritt 05

    Anfrageweg absichern

    Kurzes Erstformular, verschlüsselter Upload, Dienstleisterverträge nach § 62a StBerG.

  6. Schritt 06

    Bewertungsablauf festlegen

    Alle gleich fragen, ohne Gegenleistung, Antworten ohne Mandatsbezug.

  7. Schritt 07

    Messen

    Search Console und Profil-Leistungsdaten monatlich ansehen. Eine Prüfliste für den Ist-Zustand finden Sie in der Local-SEO-Audit-Checkliste.

Fragen

Häufige Fragen

Dürfen Steuerberater im Internet werben?

Ja, soweit die Werbung sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Superlative, Erfolgsversprechen und Werbung durch Dritte, die Ihnen selbst nicht erlaubt wäre, sind problematisch. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberaterkammer.

Darf ich „Spezialist für Erbschaftsteuer“ auf meine Website schreiben?

Nur wenn Sie im Gebiet theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können, der Zusatz räumlich von Name und Berufsbezeichnung getrennt steht und nicht mit einer Fachberaterbezeichnung verwechselt werden kann (§ 9 BOStB). Lassen Sie die Formulierung im Zweifel prüfen. Das ist kein Rechtsrat.

Braucht jeder Standort meiner Kanzlei ein eigenes Google-Profil?

Jeder echte Standort mit Mandantenverkehr darf eines haben. Eine reine Postanschrift oder ein gelegentlich gemieteter Raum reicht nicht. Verwenden Sie in allen Profilen dieselbe Kurzbezeichnung der Kanzlei.

Wie komme ich ins amtliche Steuerberaterverzeichnis?

Automatisch. Die Bundessteuerberaterkammer führt das Verzeichnis nach § 86b StBerG mit den Daten aus dem Berufsregister Ihrer Kammer. Stimmen Adresse, Telefon oder Website nicht, melden Sie die Änderung Ihrer Steuerberaterkammer.

Dürfen Interessenten Unterlagen über das Kontaktformular schicken?

Besser nicht. Fragen Sie im ersten Kontakt nur das Nötigste ab und bieten Sie für Unterlagen einen verschlüsselten Upload an. Externe Anbieter dafür brauchen einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht nach § 62a StBerG.

Was kostet es, das Google-Profil einer Steuerkanzlei korrigieren zu lassen?

Bei LocalDominate kostet der Profil Quick-Fix 79 €, die vollständige Profil-Optimierung 390 €. Umfang und Preis stehen vor dem Start fest. Eine berufsrechtliche Prüfung Ihrer Texte gehört nicht dazu.

Quellen

  1. Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google (unabhängige Fachkräfte, Kategorien, Öffnungszeiten)

    Google Unternehmensprofil-Hilfe

  2. Richtlinien für Rezensionen: verbotene und eingeschränkte Inhalte

    Google Maps-Hilfe

  3. Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 57, 57a, 62a und 86b

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

  4. Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

  5. Berufsordnung inkl. Fachberaterordnung (Fassung ab 1. August 2022)

    Bundessteuerberaterkammer

  6. Datenschutz-Grundverordnung, Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung

    dsgvo-gesetz.de (Text der Verordnung (EU) 2016/679)

  7. Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017), §§ 72, 73 und 80

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich

  8. Legge sull'esercizio delle professioni di fiduciario (Kanton Tessin)

    LexFind, Schweiz

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