Local SEO für Anwälte und Kanzleien: gefunden werden im Rahmen des Berufsrechts
Für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Kanzleiteams in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie erfahren, wie Google Kanzlei- und Anwaltsprofile regelt, was das Berufsrecht über Werbung und Spezialisierungen sagt und wie Sie auf Bewertungen antworten, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen.
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- Local SEO nach Branche
- Redaktion
- LocalDominate Redaktion, verantwortlich Markus Wimböck
Die kurze Antwort
Kanzleien werden lokal gefunden wie andere Betriebe: über ein korrektes Google-Unternehmensprofil, eine Website mit einer Seite je Rechtsgebiet und echte Bewertungen. Drei Dinge sind anders. Google zählt Anwälte zu den unabhängigen Fachkräften mit eigenen Profilregeln, Werbung muss nach Berufsrecht sachlich sein, und die Verschwiegenheit gilt auch in jeder öffentlichen Antwort auf eine Bewertung.
Das Wichtigste in Kürze
- Google nennt Anwälte ausdrücklich als unabhängige Fachkräfte. Wer mit eigenen Mandanten am Standort direkt erreichbar ist, darf ein eigenes Profil neben dem Kanzleiprofil haben, Kanzleipersonal ohne eigene Mandanten nicht.
- Mehrere Profile einer Person für verschiedene Rechtsgebiete verbietet Google. Rechtsgebiete gehören auf die Website, nicht in zusätzliche Profile oder in den Namen.
- In Deutschland ist Werbung nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet (§ 43b BRAO, für Steuerberater § 57a StBerG). Begriffe wie „Spezialist“ setzen nachweisbare Kenntnisse und erhebliche Tätigkeit voraus und dürfen nicht mit dem Fachanwalt verwechselbar sein.
- Antworten Sie auf Bewertungen, ohne zu bestätigen, dass jemand Mandant war, und ohne Details zum Fall. Die Verschwiegenheitspflicht und § 203 StGB gelten auch online.
- Eine Seite je Rechtsgebiet und je echtem Standort reicht. Fast gleiche Seiten für Nachbarorte ohne Büro wertet Google als Brückenseiten.
01
Was bei Kanzleien anders ist
Die Grundlagen von Local SEO gelten auch für Kanzleien. Anders sind die Regeln drumherum: Google behandelt Anwälte als eigene Profilgruppe, das Berufsrecht begrenzt Werbung auf sachliche Information, und alles, was Sie über Mandate wissen, unterliegt der Verschwiegenheit.
Wie Google lokale Treffer sortiert und welche Bausteine zählen, steht im Leitfaden Local SEO. Dieser Artikel behandelt nur, was für Anwaltskanzleien und, wo es passt, für Steuerberatungskanzleien hinzukommt. Für Arztpraxen, die ähnlichen Regeln unterliegen, gibt es den Parallelartikel Local SEO für Arztpraxen.
| Thema | Was gilt | Folge für Ihre Sichtbarkeit |
|---|---|---|
| Profile bei Google | Anwälte gelten als unabhängige Fachkräfte mit eigenen Profilregeln | Kanzleiprofil und Anwaltsprofile richtig abgrenzen, keine Profile je Rechtsgebiet |
| Werbung | Erlaubt, soweit sie sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielt | Rechtsgebietsseiten informieren, statt Ergebnisse oder Superlative zu versprechen |
| Verschwiegenheit | Gilt für alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist | Bewertungsantworten, Fallbeispiele und Mandantennennungen anders gestalten als in anderen Branchen |
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Werberecht in Deutschland: BRAO, BORA und StBerG
Anwälte dürfen werben, soweit die Werbung in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für Steuerberater gilt fast wortgleich dasselbe. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte regelt zusätzlich, wann Sie Schwerpunkte, Spezialisierungen und Mandanten nennen dürfen.
§ 43b BRAO ist der Grundsatz: Werbung ist erlaubt, soweit sie sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielt. § 57a StBerG enthält für Steuerberater denselben Satz. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) konkretisiert das. § 6 BORA erlaubt sachliche, berufsbezogene Angaben über Dienstleistung und Person, untersagt irreführende Erfolgs- und Umsatzzahlen und erlaubt Hinweise auf Mandate und Mandanten nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Außerdem dürfen Anwälte nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihnen selbst verboten ist. Das betrifft auch Agenturen und Portale.
Fachanwalt, Schwerpunkt, Spezialist
- Fachanwalt. Die Bezeichnung verleiht die Rechtsanwaltskammer nach Prüfung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen (§ 43c BRAO), für höchstens drei Rechtsgebiete. Nennen Sie sie genau so, wie sie verliehen wurde.
- Teilbereiche und Schwerpunkte. Nach § 7 Abs. 1 BORA darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, erworben in Ausbildung, Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder auf andere Weise.
- Qualifizierende Zusätze wie „Spezialist“. Wer sie verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BORA).
- Verwechslungsgefahr. Benennungen sind unzulässig, wenn sie mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden können oder sonst irreführend sind (§ 7 Abs. 2 BORA).
- Mediator. Wer sich so bezeichnet, muss die Voraussetzungen des Mediationsgesetzes erfüllen (§ 7a BORA).
| Eher unproblematisch | Lassen Sie das prüfen oder vermeiden Sie es |
|---|---|
| „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ (wie von der Kammer verliehen) | „Spezialist für Arbeitsrecht“ ohne erheblichen Tätigkeitsumfang in diesem Gebiet |
| „Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht“ | „Die beste Kanzlei für Mietrecht in der Stadt“ |
| Ablauf eines Mandats, Erreichbarkeit und Abrechnungsgrundlagen sachlich beschreiben | „98 % gewonnene Verfahren“ oder andere Erfolgsquoten ohne belastbare Grundlage |
| Mandanten nennen, die ausdrücklich eingewilligt haben | Logos oder Namen von Mandanten ohne ausdrückliche Einwilligung |
03
Österreich und Schweiz: ähnliche Maßstäbe
In Österreich ist Anwaltswerbung nach den Standesrichtlinien zulässig, wenn sie wahr, sachlich und mit den Berufspflichten vereinbar ist. Marktschreierische Werbung und Vergleiche mit einer bestimmten anderen Kanzlei sind ausdrücklich unzulässig. In der Schweiz dürfen Anwälte werben, solange die Werbung objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.
Österreich. Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) sagen in § 47, dass der Rechtsanwalt vornehmlich durch die Qualität seiner Leistung wirbt. Werbung ist zulässig, wenn sie wahr, sachlich und mit Ehre und Ansehen des Standes vereinbar ist. Ausdrücklich unzulässig sind unter anderem Selbstanpreisung durch marktschreierische Werbung, Vergleiche mit einer namentlich bestimmten anderen Kanzlei und die Nennung von Klienten ohne deren Einwilligung. Nach § 48 muss der Anwalt dafür sorgen, dass Dritte keine standeswidrige Werbung für ihn machen.
Schweiz. Nach Art. 12 lit. d des Anwaltsgesetzes (BGFA) können Anwältinnen und Anwälte Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Das Bundesgericht hat 2013 betont, dass Werbung grundsätzlich zulässig ist, aber auch in der Gestaltung zurückhaltend sein muss. Wer in der Schweiz ist, findet Besonderheiten zu Sprachen und Verzeichnissen in Local SEO Schweiz.
04
Kanzleiprofil oder Anwaltsprofil: die Regeln von Google
Google nennt Anwälte ausdrücklich als Beispiel für unabhängige Fachkräfte. Wer mit Mandantenverkehr am bestätigten Standort direkt erreichbar ist, darf ein eigenes Profil haben. Kanzleipersonal ohne eigene Mandanten soll keines anlegen, und niemand soll mehrere Profile für verschiedene Rechtsgebiete erstellen.
In den Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen zählt Google Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Finanzberater, Versicherungsvertreter und Immobilienmakler zu den unabhängigen Fachkräften. An einem Kanzleistandort gibt es deshalb zwei Arten von Profilen: das Profil der Kanzlei und, wo erlaubt, Profile einzelner Anwältinnen und Anwälte.
| Situation | Was Google vorsieht |
|---|---|
| Kanzlei mit mehreren Partnern | Ein eigenes Profil für den Standort. Zusätzlich darf jede Anwältin, die mit Mandantenverkehr direkt erreichbar ist, ein eigenes Profil haben. Dessen Name enthält nur den Namen der Person, nicht den der Kanzlei. |
| Angestellte ohne eigene Mandanten, Kanzleipersonal | Kein eigenes Profil. Stellen Sie sie auf der Website und mit Fotos im Kanzleiprofil vor. |
| Einzelanwalt mit Kanzleinamen | Ein gemeinsames Profil. Google nennt das Format „[Marke/Unternehmen]: [Name der Fachkraft]“. |
| Eine Person mit mehreren Rechtsgebieten | Ein Profil. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete sind nicht erlaubt. |
| Abteilung einer größeren Einheit | Eigenes Profil nur, wenn sich der genaue Name der Abteilung vom Namen des Hauptunternehmens unterscheidet. |
Verlässt ein Partner die Kanzlei, bleibt sein Profil oft mit alter Adresse stehen. Prüfen Sie einmal im Jahr, welche Profile zu Ihrer Adresse auftauchen. Doppelte oder veraltete Einträge verwirren Mandanten und teilen Bewertungen auf. Warum einheitliche Daten zählen, erklärt NAP-Konsistenz.
05
Kategorie, Zeiten, Terminlink und Fotos
Wählen Sie die genaueste Kategorie, die Google für Ihre Kanzlei anbietet, tragen Sie Öffnungszeiten nur ein, wenn Mandanten in dieser Zeit tatsächlich kommen oder anrufen können, und hinterlegen Sie einen Terminlink. Fotos zeigen Eingang, Räume und Team, aber keine Akten oder Bildschirme.
Schritt 01
Kategorie nach Tätigkeit
Die Hauptkategorie beschreibt, was die Kanzlei ist. Google warnt davor, Kategorien als Keywords zu nutzen. Weitere Kategorien nur, wenn sie für den ganzen Standort stimmen. Die übrigen Felder erklärt Google Unternehmensprofil optimieren.
Schritt 02
Öffnungszeiten oder „nach Vereinbarung“
Google bittet Unternehmen, die nur nach Vereinbarung arbeiten, keine Öffnungszeiten anzugeben. Hat Ihr Sekretariat feste Telefon- und Empfangszeiten, tragen Sie diese ein. Arbeiten Sie nur mit Termin, lassen Sie die Zeiten leer und erklären die Terminvergabe auf der Website.
Schritt 03
Feiertage und Urlaub
Pflegen Sie Schließtage als Sonderöffnungszeiten. Nennen Sie auf der Website, wer in Fristsachen erreichbar ist.
Schritt 04
Terminlink
Wenn Ihr Profil ein Feld für Terminlinks anbietet, führen Sie den Link direkt auf Ihre Terminseite oder Ihr Buchungssystem. Prüfen Sie, ob dort Links von Portalen erscheinen, die Sie nicht nutzen.
Schritt 05
Beschreibung ohne Superlative
Beschreiben Sie sachlich Rechtsgebiete, Sprachen und Erreichbarkeit. Es gelten dieselben berufsrechtlichen Grenzen wie auf der Website.
Schritt 06
Fotos ohne Mandatsbezug
Hauseingang mit Schild, Empfang, Besprechungsraum, das Team mit Einwilligung. Keine Aufnahmen, auf denen Akten, Namen oder Bildschirme lesbar sind. Mehr dazu in Fotos im Unternehmensprofil.
Kostenloser Check
Wie steht Ihre Kanzlei bei Google da?
Wir prüfen Kanzleiprofil, Anwaltsprofile und Website und schicken Ihnen innerhalb von zwei Werktagen bis zu drei Punkte, die Sie zuerst angehen sollten. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Mandatsdaten brauchen wir dafür nicht.
06
Website: eine Seite je Rechtsgebiet und je echtem Standort
Mandanten suchen nach ihrem Problem und ihrem Ort, etwa nach Kündigung, Scheidung oder Erbschaft. Eine eigene Seite je Rechtsgebiet erklärt, wer es bearbeitet, wie ein Mandat abläuft und wie man Kontakt aufnimmt. Standortseiten gibt es nur für Orte, an denen die Kanzlei tatsächlich ein Büro mit Mandantenverkehr hat.
- Eine Seite je Rechtsgebiet. Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sind verschiedene Suchen. Eine Liste auf der Seite „Leistungen“ beantwortet keine davon gut.
- Wer bearbeitet es. Name, Berufsbezeichnung, Fachanwaltstitel wie verliehen, Tätigkeitsschwerpunkte. Fachtexte mit Autor und Datum der letzten Prüfung.
- Wo und wie erreichbar. Adresse, Stockwerk, Haltestelle, Parken, Telefonzeiten, Terminweg. Dieselben Daten wie im Profil.
- Kosten sachlich erklären. Beschreiben Sie, wie abgerechnet wird, ohne Lockangebote. Konkrete Beträge nur, wenn sie für Ihre Kanzlei verbindlich gelten.
- Impressum mit Berufsangaben. Für Kanzleien gehören Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln dazu. Mehr zum Impressum im Leitfaden Local SEO.
Welche Begriffe Ihre Mandanten tatsächlich verwenden, finden Sie mit der Methode aus Local SEO Keywords finden. Wie Sie Adresse und Öffnungszeiten maschinenlesbar auszeichnen, zeigt Schema Markup für Local SEO.
07
Bewertungen sammeln, ohne Gegenleistung und ohne Auswahl
Sie dürfen Mandanten um eine Bewertung bitten, solange Sie keine Gegenleistung anbieten und nicht gezielt nur um positive Bewertungen bitten. Wählen Sie einen ruhigen Zeitpunkt nach Abschluss des Mandats und einen Weg, der nicht verrät, worum es im Mandat ging.
Googles Richtlinien verbieten Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen für eine Bewertung und das gezielte Bitten um positive Rezensionen. Bewertungen von Personen mit Interessenkonflikt, etwa aktuellen oder früheren Mitarbeitern, gelten als manipuliert. Den vollständigen Ablauf mit Bewertungslink und Formulierungen finden Sie in Mehr Google-Bewertungen bekommen.
- Zeitpunkt. Nach Abschluss des Mandats, nicht während eines laufenden Verfahrens und nicht in einem Moment, in dem sich jemand verpflichtet fühlen könnte.
- Alle gleich. Bitten Sie alle Mandanten auf dieselbe Weise, nicht nur die, bei denen es gut lief.
- Neutraler Weg. Ein Hinweis in der Schlussrechnung oder ein Aufsteller am Empfang verrät weniger als eine Nachricht mit Aktenzeichen im Betreff.
- Keine Hilfe beim Schreiben. Formulieren Sie keine Bewertung für Mandanten vor. Eine Bewertung soll deren eigene Erfahrung sein.
08
Auf Bewertungen antworten und die Verschwiegenheit wahren
In einer öffentlichen Antwort bestätigen Sie nie, dass jemand Mandant war, und nennen keine Details zum Fall, zu Fristen oder zum Ergebnis. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO umfasst alles, was Ihnen im Beruf bekannt geworden ist, und § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren unter Strafe.
§ 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, ausgenommen offenkundige Tatsachen. Für Steuerberater enthält § 57 Abs. 1 StBerG dieselbe Pflicht. § 203 StGB nennt Rechtsanwälte und Steuerberater ausdrücklich. Wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Eine kritische Bewertung hebt diese Pflicht nicht auf.
| Vermeiden | Besser |
|---|---|
| „In Ihrem Scheidungsverfahren haben wir …“ | „Danke für Ihre Rückmeldung.“ |
| „Sie haben uns die Unterlagen zu spät gegeben.“ | „Zu einzelnen Mandaten äußern wir uns öffentlich grundsätzlich nicht.“ |
| „Das Urteil war wegen Ihrer Aussage nicht zu gewinnen.“ | „Rückmeldungen zu unserer Erreichbarkeit nehmen wir ernst.“ |
| Name, Aktenzeichen, Gericht oder Gegenpartei in der Antwort | „Bitte rufen Sie uns unter [Telefonnummer] an, dann sprechen wir persönlich.“ |
Allgemeine Abläufe dürfen Sie erklären, etwa wie die Kanzlei Rückrufe organisiert. Was Sie bei Google melden können und wie Sie in schwierigen Fällen vorgehen, steht in Negative Google-Bewertungen.
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Anwaltsportale und amtliche Verzeichnisse
Neben Google suchen Mandanten in Portalen und offiziellen Verzeichnissen. Ein korrekter Eintrag mit denselben Daten wie im Profil reicht in den meisten Fällen. Ob sich ein kostenpflichtiges Paket lohnt, entscheiden Sie anhand Ihrer eigenen Anfragen, nicht anhand von Werbeversprechen.
| Land | Verzeichnis | Betreiber |
|---|---|---|
| Deutschland | Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis | Bundesrechtsanwaltskammer |
| Deutschland | Anwaltauskunft | Deutscher Anwaltverein |
| Deutschland | Amtliches Steuerberaterverzeichnis | Steuerberaterkammern |
| Österreich | Anwaltssuche auf rechtsanwaelte.at | Österreichischer Rechtsanwaltskammertag |
Dazu kommen private Portale wie anwalt.de mit Profilen, Bewertungen und teils kostenpflichtigen Paketen. Preise, Funktionen und Bedingungen ändern sich. Prüfen Sie sie direkt beim Anbieter, bevor Sie einen Vertrag schließen. Achten Sie darauf, dass die Darstellung auf dem Portal Ihren Berufsregeln entspricht, denn Sie dürfen nicht daran mitwirken, dass Dritte unzulässig für Sie werben.
- Einträge übernehmen. Beanspruchen Sie bestehende Einträge, damit Sie Adresse und Rechtsgebiete selbst pflegen können.
- Gleiche Daten überall. Name, Adresse, Telefonnummer und Zeiten wie im Google-Profil und auf der Website.
- Ein Terminweg. Verlinken Sie aus Profil, Website und Portal dieselbe Terminseite, damit Anfragen nicht in getrennten Postfächern landen.
Kammern, Anwaltvereine und lokale Wirtschaftsverbände sind auch gute Quellen für Erwähnungen mit Ortsbezug. Wie Sie solche Links aufbauen, ohne Pakete zu kaufen, zeigt Lokaler Linkaufbau.
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Reihenfolge für Ihre Kanzlei
Beginnen Sie mit den Profilen bei Google, dann folgen die Rechtsgebietsseiten der Website, danach Verzeichnisse und Bewertungen. So finden Mandanten überall dieselben Daten, bevor Sie mehr Aufmerksamkeit auf die Kanzlei lenken. Texte mit Titeln, Schwerpunkten oder Mandantennennungen lassen Sie vor der Veröffentlichung berufsrechtlich prüfen.
Schritt 01
Profile ordnen
Kanzleiprofil prüfen, Anwaltsprofile nach Googles Regeln abgrenzen, Dubletten und Profile ausgeschiedener Partner melden.
Schritt 02
Profilfelder füllen
Kategorie, Zeiten oder bewusst keine, Terminlink, sachliche Beschreibung, Fotos ohne Mandatsbezug.
Schritt 03
Rechtsgebietsseiten schreiben
Eine Seite je Rechtsgebiet, mit Bearbeiter, Ablauf, Ort und Kontaktweg.
Schritt 04
Formulierungen prüfen
Fachanwalt, Schwerpunkt, „Spezialist“, Erfolgszahlen und Mandantennennungen an § 43b BRAO und §§ 6 und 7 BORA messen.
Schritt 05
Verzeichnisse angleichen
Amtliche Verzeichnisse und Portale an das Google-Profil angleichen, einen einheitlichen Terminweg verlinken.
Schritt 06
Bewertungsablauf festlegen
Wer fragt, wann und wie. Wer antwortet, mit Vorlagen ohne Mandatsdetails.
Schritt 07
Messen
Anrufe, Routen, Website-Klicks und Anfragen aus dem Profil verfolgen. Wie Sie Positionen im Einzugsgebiet messen, steht in Google-Maps-Ranking verbessern.
Eine Prüfliste für den Ist-Zustand finden Sie in der Local-SEO-Audit-Checkliste. Was sich in der lokalen Suche zuletzt geändert hat, fasst Lokale Suchmaschinenoptimierung 2026 zusammen, mit Länderblicken in Local-SEO-Trends Deutschland, Österreich und Schweiz.
Fragen
Häufige Fragen
Darf jeder Anwalt einer Kanzlei ein eigenes Google-Profil haben?
Nur wer mit Mandantenverkehr am Standort direkt erreichbar ist. Kanzleipersonal ohne eigene Mandanten soll laut Google kein eigenes Profil anlegen. Mehrere Profile einer Person für verschiedene Rechtsgebiete sind ebenfalls nicht vorgesehen. Die Kanzlei selbst hat ein eigenes Standortprofil.
Darf ich mich als „Spezialist“ für ein Rechtsgebiet bezeichnen?
Nach § 7 BORA nur, wenn Sie entsprechende theoretische Kenntnisse haben, in dem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sind und keine Verwechslungsgefahr mit einer Fachanwaltschaft entsteht. Lassen Sie die Formulierung im Zweifel von Ihrer Kammer prüfen. Das ist kein Rechtsrat.
Darf ich Mandanten um eine Google-Bewertung bitten?
Ja. Bitten Sie alle Mandanten gleich und ohne Gegenleistung. Rabatte, Geschenke oder das gezielte Bitten nur zufriedener Mandanten verstoßen gegen Googles Richtlinien. Achten Sie darauf, dass schon die Anfrage keine Mandatsdetails preisgibt.
Wie antworte ich auf eine negative Bewertung, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen?
Bestätigen Sie nicht, dass die Person Mandant war, und nennen Sie keine Details zum Fall. Danken Sie für die Rückmeldung, sprechen Sie allgemein über Abläufe und bieten Sie ein Gespräch unter der Kanzleinummer an.
Soll eine Kanzlei im Google-Profil Öffnungszeiten angeben?
Wenn Mandanten zu festen Zeiten anrufen oder vorbeikommen können, ja. Google bittet Unternehmen, die nur nach Vereinbarung arbeiten, keine Öffnungszeiten anzugeben. Pflegen Sie Schließtage als Sonderöffnungszeiten.
Was kostet es, das Google-Profil einer Kanzlei korrigieren zu lassen?
Bei LocalDominate kostet der Profil Quick-Fix 79 €, die vollständige Profil-Optimierung 390 €. Umfang und Preis stehen vor dem Start fest. Eine berufsrechtliche Prüfung Ihrer Texte gehört nicht dazu.
Quellen
- Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google (unabhängige Fachkräfte, Öffnungszeiten, virtuelle Büros)
Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Richtlinien für Rezensionen: verbotene und eingeschränkte Inhalte
Google Maps-Hilfe
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 43a Verschwiegenheit, § 43b Werbung, § 43c Fachanwaltsbezeichnung
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), §§ 6, 7 und 7a
LexMea (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 57 Allgemeine Berufspflichten und § 57a Werbung
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015), §§ 47 und 48
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
- Urteil 2C_714/2012 vom 25. Januar 2013 zu Art. 12 lit. d BGFA (Anwaltswerbung)
Schweizerisches Bundesgericht, via servat.unibe.ch
Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, beschreiben wir die Methode. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@localdominate.org.